Auszug - Verordnung über die Veränderungssperre 11-108/33 für das Grundstück Malchower Weg 134 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen (BE)
Herr Hönicke begründet den Erlass der Veränderungssperre wie folgt: Der Nutzer des Grundstückes (Lidl) hat den Antrag gestellt, den bestehenden Lebensmittelmarkt zu vergrößern und seine Stellplätze zu erweitern. Die gegenwärtige Nutzung stellt eine städtebaulich unbefriedigende Situation dar. Für das Grundstück Malchower Weg 134 und die angrenzenden Verkehrsflächen ist ein Bebauungsplan aufgestellt worden. Es ist davon auszugehen, dass das beantragte Verfahren nach § 34 BauGB zulässig ist. Damit steht es aber im Widerspruch zu den Zielen des B-Planes. Das beantragte Vorhaben des Nutzers würde die Durchführung des B-Planes unmöglich machen, deshalb ist der Erlass der Veränderungssperre notwendig.
Herr Hoffmann plädiert auf eine Zulassung nach § 34 BauGB und stellt in Zweifel, ob der B-Plan etwas bringt. In Verlauf der Diskussion äußerten sich Herr Leonhardt, Herr Drewes, Herr Rodig und Herr Pohle. Abstimmung: 11/2/0
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