Auszug - Sanierungsstau beenden - Mittel für Bau und Sanierung der Verkehrsinfrastruktur erhöhen  

 
 
40. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 14.4
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 20.02.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/0889/VIII Sanierungsstau beenden - Mittel für Bau und Sanierung der Verkehrsinfrastruktur erhöhen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
 
Wortprotokoll

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses Haushalt und Personal – DS/1259/VIII – sowie der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. dazu wurde in Verbindung mit der Beschlussempfehlung des Ausschusses Haushalt und Personal – DS/1460/VIII – sowie der Vorlage zur Kenntnisnahme des Bezirksamtes (Abschlussbericht) – DS/0889/VIII – als Priorität der Fraktion der AfD aufgerufen.

 

Frau Starke-Kleese (AfD) begründete für ihre Fraktion die Priorität.

 

Frau Baumann (DIE LINKE.) begründete für den Ausschuss Haushalt und Personal die Beschlussempfehlungen.

 

Herr Dr. Gührs (SPD) nahm Stellung

 

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses Haushalt und Personal – DS/1259/VIII – wurde mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion AfD, in der Fassung des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE. mehrheitlich angenommen.

 

Beschluss:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich dafür einzusetzen, dass eine dem Wachstum der Stadt und den Anforderungen an die Bezirke ausgerichtete gerechtere Finanzierung der Berliner Bezirke unter Berücksichtigung erster Schritte erfolgt.

 

Hierzu wird dem Bezirksamt empfohlen, beim Senat von Berlin einzufordern, dass mit den künftigen Zuweisungen für die Bezirkshaushalte (Globalsummen) spätestens für den nächsten Doppelhaushalt folgende Prämissen berücksichtigt werden:

  • Grundsatz der bedarfsgerechten Finanzierung der Bezirke
  • Abschaffung der Medianwerte - Es wird künftig winsorisiert arithmetisch bemessen, solange die Stadt wächst.
  • Reduzierung der Sonderprogramme auf wenige spezifische landesweite Sonderaufgaben und Überführung der Finanzmittel zugunsten Bezirkshaushalte als auskömmliche Finanzierungsgrundlage für deren Leistungsaufgaben
  • Verlässliche Finanzierungszuweisungen anhand der definierten Aufgaben/ Leistungen/Produkte. Im Gegenzug soll die Basiskorrektur auf die Sachverhalte beschränkt werden, die entweder unvorhersehbar oder mit einer Mengenzunahme durch die wachsende Stadt verbunden sind.
  • Kostensteigerungen aufgrund der wachsenden Stadt sind den Bezirken vorab zuzuweisen und anhand vereinbarten Leistungsparameter (Zielmodell) zu berücksichtigen.
  • Finanzausgleiche zwischen den Bezirken erfolgen durch ein landesweit abzustimmendes Ausgleichsmodell des Landes, die bisherigen bezirklichen Umverteilungen der bedarfstragenden Bezirke entfallen.
  • Es soll eine bezirkliche Zielplanung etabliert werden. Die Umsetzung der vereinbarten Ziele soll mit einem positiven Anreizsystem der Zuweisung der Globalsumme verbunden werden.

 

Unterstützend soll auch eine Beschlussfassung im Rat der Bürgermeister herbeigeführt werden.

 

 

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses Haushalt und PersonalDS/1460/VIII – , den Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion der AfD abzulehnen, wurde mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion AfD, angenommen.

 

 

Die Vorlage zur Kenntnisnahme des Bezirksamtes (Abschlussbericht) – DS/0889/VIII – wurde zur Kenntnis genommen.

 
 

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