Auszug - Angelegenheiten der GO
1. Könnten Vorlagen zur Kenntnisnahme zum Thema Bauen/Bauvorhaben gleich in der BVV behandelt und zur Kenntnis genommen werden oder müssen diese – und wenn ja auf welcher Grundlage der Geschäftsordnung - zwangsläufig in den zuständigen Fachausschuss? Bitte um Beratung in den Fraktionen und Wiederaufruf in der nächsten Sitzung des Ausschusses.
2. Kann ein/e Verordnete/r ohne einen Aufhebungsantrag im Ausschuss zu stellen eine Einzelmeinung protokollfest deutlich machen oder ist ein Aufhebungsantrag nach GO zwangsläufig notwendig? Bei Herrn Bosse nachfragen, wie Sachverhalt zustande kam und Positionierung nach genauer Kenntnislage in der nächsten Sitzung des Ausschusses. |
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