Auszug - Angelegenheiten der GO
Protokollführung im Ausschuss Stadtentwicklung: Die Protokollführung wird in der Geschäftsordnung der BVV – Lichtenberg im § 17 Abs. 8 geregelt. Den Ausschüssen ist es aber überlassen, wenn sie ausführlichere Protokolle anfertigen.
Herr Hoffmann wird einen Brief an den Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung schreiben und noch einmal auf die Geschäftsordnung der BVV hinweisen (Entwurf nachfolgend). „Sehr geehrter Herr Vorsitzender Prof. Hofmann, sehr geehrter Herr Schriftführer Hudler, der Ausschuss hat auf Anregung der SPD-Fraktion die Thematik Protokollregelungen besprochen. Anlass war die Mail vom 11.09.2019. Die Regelung der GO in § 17, Arbeitsweise der Ausschüsse im Absatz 8 schreibt ein Ergebnisprotokoll bei Darstellung der wesentlichen Sachargumente vor. Darüber hinaus- gehende GO-Verpflichtungen zur Protokollführung sind nicht gegeben. Die Handhabung der Ausschüsse zur Protokollführung steht in unterschiedlichen Traditionen. Der GO-Ausschuss ist sich im Rahmen der Betrachtung der Protokollfrage einig, dass weniger manchmal mehr sein kann (Stichwort Ergebnisprotokoll, vgl. BVV-Protokoll). Insbesondere empfiehlt der GO-Ausschuss auf persönlich-namentliche Erwähnungen möglichst zu verzichten, um eventuelle Begehrlichkeiten zu verringern. Ein Recht/Anspruch von Einzelpersonen auf Darlegung einer Einzelmeinung im Protokoll eines Ausschusses sieht die GO nicht vor. Die Verantwortung des Protokolls der Ausschüsse trägt letztendlich - im Rahmen der Geschäftsordnung - der Ausschuss selbst (Protokollkontrolle und Beschluss).
Der Ausschuss hat entschieden, diesen Hinweis nach den Beratungen im Ausschuss für Geschäftsordnung an Sie zu übermitteln. Mit freundlichen Grüßen
Abstimmungsergebnis: Ja: 7 Nein: 0 Enthaltung: 0 |
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