Auszug - Informationen des Bezirksamtes zur neuen Baumschutzverordnung in Berlin  

 
 
4. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses für Umwelt und Naturschutz
TOP: Ö 5
Gremium: Umwelt/Naturschutz Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 25.11.2003 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 21:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 004
Ort: Große-Leege-Str. 103, 13055 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Wichtige Veränderungen sind:

 

Wichtige Veränderungen sind:

- Freigabe aller Bäume, die weniger als 2 m von der     Grundstücksgrenze entfernt sind.

 

- Freigabe aller Bäume, die weniger als 5 m von Gebäuden entfernt sind.

 

- Freigabe aller Bäume unter Stammumfang 80 cm (bisher 60 cm).

 

Äste bis 10 cm Durchmesser dürfen entfernt werden.

 

Als problematisch wird vom Bezirksamt der mangelnde Schutz für Nadelgehölze angesehen, geschützt sind Kiefer und Eibe, sowie die unkontrollierte Entfernung von Ästen bis 10 cm.

Als Vorteil wird vom Stadtrat die Entlastung für die Prüfung und Bescheidung von Fällgenehmigungen und die damit verbundene und bisher nur stichpunktartig erfolgte Kontrolle der Fällung und Nachpflanzung und damit verbunden eine bestimmte Entbürokratisierung angesehen.

 

Genau dieser Fakt wird in der Diskussion im Ausschuss zugleich als problembehaftet angesehen: hinsichtlich

 

- unkontrollierter “wilder” Fällungen durch Grundstückseigentümer,

 

- der Verringerung der Anzahl von Ausgleichszahlungen und Ersatzpflanzungen angesichts der bestehenden Finanzprobleme des bezirklichen Haushalts und

 

- einer Verbesserung der Kontrolltätigkeit durch die Verwaltung.

 

Das Bezirksamt wird um eine sorgfältige Stellungnahme zur 3. Veränderung der Baumschutzordnung und um entsprechende Information des Ausschusses gebeten.

 


 

 
 

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