Auszug - Sanierungsstau beenden - Mittel für Bau und Sanierung der Verkehrsinfrastruktur er-höhen  

 
 
21. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 14.3
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 30.08.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/0889/VIII Sanierungsstau beenden - Mittel für Bau und Sanierung der Verkehrsinfrastruktur erhöhen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion der CDU wurde als Priorität der Fraktion der CDU aufgerufen.

 

Herr Hoffmann (Fraktion der CDU) begründete den Antrag zur Beschlussfassung für seine Fraktion.

 

Im Rahmen der Aussprache äußerten sich:

 

  • Herr Pohle (BVO Bündnis 90/Die Grünen) und
  • Herr Bosse (Fraktion DIE LINKE.).

 

Der Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion der CDU wurde gegen die Stimmen der Bezirksverordneten von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion der SPD mehrheitlich angenommen.

 


Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass die Straßenbaubehörden der Berliner Bezirke finanziell hinreichend in die Lage versetzt werden, den Zustand der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur spürbar zu verbessern.

 

Dazu sind im Rahmen der kommenden Haushaltsbeschlüsse die Titel der baulichen Unterhaltung (Kapitel 38, Titel: 521 01, 517 01, 521 26) in den Bezirken zu verstärken und durch eine zwingende Mindestausgabe (Zweckbindung) von entweder 15 € pro Einwohner und Jahr oder 0,75 % der Gesamthaushaltsvolumens, je nachdem, welcher Wert größer ist, zu veranschlagen. Um diese Beträge sind die Globalsummen durch die Senatsverwaltung anzupassen.

 

Das Bezirksamt wird sodann ersucht, aus diesen zur Verfügung stehenden Mitteln insbesondere folgende Leistungen zu erbringen:

 

  • Unverzügliche Sicherung und / oder Beseitigung von Gefahrstellen am Straßenkörper, am Straßenzubehör und an sonstigen Einrichtungen auf öffentlichem Straßenland (Verkehrssicherungspflicht);

 

  • Unterhaltung und Instandsetzung der Straßenbefestigung, der Straßenentwässerungsanlagen und der übrigen baulichen Anlagen des Straßenkörpers einschließlich kleinerer Umbauten:

 

  • Durchführung von substanzerhaltenden und vorbeugenden Unterhaltungsmaßnahmen wie Fugenpflege, Deckenüberzüge, Dünnschichtbeläge, Ausbessern und Begradigen von unbefestigten Straßenoberflächen;

 

  • Unterhaltung, Reinigung und Instandsetzung von Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen und der übrigen Bestandteile des Straßenzubehörs;

 

  • Aufstellen, Reinigen, Unterhalten, Reparieren und ggfs. Entfernen von sonstigen Einrichtungen auf öffentlichem Straßenland wie z.B. Zierbrunnen, Fahrradabstellanlagen, Bänken, Denkmalen, Müllentsorgungseinrichtungen etc.;

 

  • Veranlassung der Prüfung und Herstellung der Funktionsfähigkeit von Straßenbrunnen;

 

  • Mähen von unbefestigten Seitenstreifen;

 

  • Durchführung von Jahresausschreibungen, Abschluss von Jahresverträgen;

 

  • Beauftragung der eigenen Regiekräfte oder der Firmen mit Arbeiten zur unverzüglichen Gefahrenstellensicherung und /oder deren Beseitigung;

 

  • Überwachung von Gewährleistungsverpflichtungen.
 
 

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