Auszug - Rahmenregelung zur Vergabe des Kiezfonds durch Bürgerjurys ab dem Jahr 2018 ff. (federführend)
Der Ausschuss übernimmt die vom Kulturausschuss formulierte veränderte Fassung des letzten Satzes im Punkt 8: „Besteht die Besorgnis der Befangenheit eines Mitglieds, entscheidet die Bürgerjury ohne dessen Mitwirkung.“, fügt hinzu: “Anlage 3 der GO findet entsprechend Anwendung.“ und empfiehlt der BVV die Annahme in dieser Textfassung: 14/0/0. Es wird die Dringlichkeit beschlossen: 15/0/0. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |