Auszug - Jedes Mieterhöhungsverlangen und jede Betriebskostenabrechnung mit Hinweis auf unabhängige Mieter*innenberatung
Der Vorsteher teilte mit, dass sich der Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz im Rahmen seiner kurzen Zusammenkunft während der Sitzungspause folgende Ergänzung seiner Beschlussempfehlung beschlossen hat:
Im ersten Satz der Beschlussempfehlung werden nach den Worten „Wohnungsunternehmen, die“ die Worte „im Bezirk“ eingefügt.
Der Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz verzichtete auf eine Begründung seiner Beschlussempfehlung.
Wortmeldungen lagen nicht vor.
Der durch die Ergänzung geänderten Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz, den Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in geänderter Fassung anzunehmen, wurde mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion der CDU und Teilen der Fraktion der AfD zugestimmt. Beschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht, mit Wohnungsunternehmen, die im Bezirk mehr als einhundert Mietwohnungen im Bestand halten, Folgendes zu vereinbaren:
In Anschreiben der Vermieter*innen an Mieter*innen zu Mieterhöhungsverlangen, zur Abrechnung von Betriebskosten und zur Durchführung von Maßnahmen gemäß
wird auf die ab 1.1.2018 beginnenden bezirklich finanzierten Mieterberatungen in den Stadtteilzentren und die durch unabhängige Dritte im Bezirk angebotenen Beratungsdienstleistungen ausdrücklich hingewiesen.
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