Auszug - Jedes Mieterhöhungsverlangen und jede Betriebskostenabrechnung mit Hinweis auf unabhängige Mieter*innenberatung  

 
 
14. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 14.3
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: mit Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 14.12.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/0415/VIII Jedes Mieterhöhungsverlangen und jede Betriebskostenabrechnung mit Hinweis auf unabhängige Mieter*innenberatung
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Vorsteher teilte mit, dass sich der Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz im Rahmen seiner kurzen Zusammenkunft während der Sitzungspause folgende Ergänzung seiner Beschlussempfehlung beschlossen hat:

 

Im ersten Satz der Beschlussempfehlung werden nach den Worten „Wohnungsunternehmen, die“ die Worte „im Bezirk“ eingefügt.

 

Der Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz verzichtete auf eine Begründung seiner Beschlussempfehlung.

 

Wortmeldungen lagen nicht vor.

 

Der durch die Ergänzung geänderten Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz, den  Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in geänderter Fassung anzunehmen, wurde mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion der CDU und Teilen der Fraktion der AfD zugestimmt.


Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, mit Wohnungsunternehmen, die im Bezirk mehr als einhundert Mietwohnungen im Bestand halten, Folgendes zu vereinbaren:

 

In Anschreiben der Vermieter*innen an Mieter*innen zu Mieterhöhungsverlangen, zur Abrechnung von Betriebskosten und zur Durchführung von Maßnahmen gemäß

 

  • §§ 558 ff. BGB (ortsübliche Vergleichsmiete),
  • § 556 BGB (Betriebskosten),
  • § 555 BGB (Modernisierungserklärung),
  • § 559 BGB (Modernisierungsumlage)

 

wird auf die ab 1.1.2018 beginnenden bezirklich finanzierten Mieterberatungen in den Stadtteilzentren und die durch unabhängige Dritte im Bezirk angebotenen Beratungsdienstleistungen ausdrücklich hingewiesen.

 

 
 

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