Auszug - Änderung der Geschäftsordnung  

 
 
10. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 15.5
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Do, 13.07.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/0299/VIII Änderung der Geschäftsordnung
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Haushalt/Personal und GOHaushalt/Personal und GO
   
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Ausschuss für Haushalt, Personal, Geschäftsordnung verzichtete auf eine Begründung seiner Beschlussempfehlung.

 

Herr Drewes (Fraktion der AfD) beantragte, die Beschlusspunkte wie folgt getrennt abzustimmen:

 

  • Punkt 1 in Verbindung mit Punkt 2,
  • Punkt 3.

 

Im Rahmen der weiteren Aussprache äußerte sich Frau Meyer (Fraktion der SPD).

 

Gegen den Vorschlag des Vorstehers, die Punkte 1, 2 und 3 getrennt abzustimmen, gab es keinen Widerspruch.

 

Der Punkt 1 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Geschäftsordnung wurde einstimmig angenommen.

 

Der Punkt 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Geschäftsordnung wurde einstimmig angenomen.

 

Der Punkt 3 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Geschäftsordnung wurde mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion der AfD angenommen.


Beschluss:

 

Die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung wird wie folgt geändert:

 

  1. Neufassung der Anlagen 2 (Verfahren für Einwohneranträge, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide im Land Berlin) und 3 (Von der Mitarbeit in der BVV ausgeschlossene Personen (Befangenheit) entsprechend der gesetzlichen Änderungen auf Landesebene.

 

  1. Neufassung § 64 Abs. 4. in folgender Fassung:

 

(4) Neben der eigenhändigen Unterschrift müssen folgende Daten der unterzeichnenden Person handschriftlich angegeben sein:

 

1. Familienname,

2. Vorname,

3. Anschrift der alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung,

4. Tag der Unterschriftsleistung.

 

Fehlt die handschriftliche Angabe des Geburtsdatums oder ist diese unvollständig, fehlerhaft oder unleserlich, so gilt die Unterschrift als ungültig. Die Unterschrift gilt zudem als ungültig, wenn sich die Person anhand der Eintragungen nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder sich nicht zweifelsfrei feststellen lässt, ob die unterzeichnende Person am Tag der Unterschriftsleistung teilnahmeberechtigt war. Enthalten die Eintragungen Zusätze oder Vorbehalte, sind sie nicht handschriftlich erfolgt oder wurden sie mit Telefax oder elektronisch übermittelt, so gilt die Unterschrift ebenfalls als ungültig.

 

  1. Neufassung § 23 Abs. 3

 

(3) Fraktionen und Bezirksverordnete werden gebeten, Anträge an die BVV in gegenderter Sprache einzureichen.

 
 

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