Auszug - Bezirksverordnete der BVV Lichtenberg auf eine frühere Stasi-Mitarbeit überprüfen  

 
 
8. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 12.3
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Do, 18.05.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/0066/VIII Bezirksverordnete der BVV Lichtenberg auf eine frühere inoffizielle oder hauptamtliche Tätigkeit für das ehemalige Ministerium für Staatssicherheit der DDR überprüfen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUFraktionen Die Linke, SPD
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungÄnderungsantrag
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Der Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion der CDU wurde zusammen mit den hierzu eingereichten Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE. und SPD sowie dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aufgerufen.

 

Herr Hoffmann (Fraktion der CDU) erklärte die Übernahme des Änderungsantrages der Fraktionen DIE LINKE. und SPD und änderte die Überschrift des Antrages in:

 

„Bezirksverordnete der BVV Lichtenberg auf eine frühere inoffizielle oder hauptamtliche Tätigkeit für das ehemalige Ministerium für Staatssicherheit der DDR überprüfen“.

 

Die entsprechenden Passagen im Text des Antrages sollen ebenso ersetzt werden. Hinter den Worten „Einsicht in die“ wird das Wort „sie“ eingefügt.

 

Frau Schuler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) begründete den Änderungsantrag für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Die Nachfrage des Vorstehers, ob die beiden Fraktionen DIE LINKE. und SPD als Einreicher des von der Fraktion der CDU übernommenen Änderungsantrages mit den von Herrn Hoffmann (Fraktion der CD) benannten Änderungen einverstanden sind, wurde bejaht.

 

 

Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde mehrheitlich gegen 16 Ja-Stimmen abgelehnt.

 

 

Der durch Übernahme des Änderungsantrages der Fraktionen DIE LINKE. und SPD sowie die von der einreichenden Fraktion der CDU vorgenommenen Änderungen der Überschrift sowie im Antragstext geänderte Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion der CDU wurde mehrheitlich gegen 3 Nein-Stimmen angenommen.

 

 

Beschluss:

 

Die Überschrift der Drucksache wird geändert in:

 

„Bezirksverordnete der BVV Lichtenberg auf eine frühere inoffizielle oder hauptamtliche Tätigkeit für das ehemalige Ministerium für Staatssicherheit der DDR überprüfen“

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Berlin-Lichtenberg beantragt für diejenigen Bezirksverordneten der BW Berlin-Lichtenberg, die vor dem 15. Januar 1976 geboren sind, die Überprüfung beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik auf eine inoffizielle oder hauptamtliche Tätigkeit für das ehemalige Ministerium für Staatssicherheit der DDR.

 

Die BW wendet dabei folgende Verfahrensweise an:

 

Die Bezirksverordneten übergeben das entsprechende Formblatt bezüglich des Antragsverfahrens, das vom Büro der BW zur Verfügung gestellt wird, bis zur nächsten Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg nach Beschluss dieser Drucksache ausgefüllt und verbunden mit ihrer Einverständniserklärung zum Verfahren dem BW-Büro.

 

Der Vorsteher der BW beantragt beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR die Überprüfung der oben genannten Mitglieder der Lichtenberger BW auf eine inoffizielle oder hauptamtliche Tätigkeit für das ehemalige Ministerium für Staatssicherheit der DDR. Nach Eingang aller behördlichen Bescheide werden diese von einem Vertrauensgremium, in das jede Fraktion eines ihrer Mitglieder entsendet, geöffnet und gesichtet.

 

Von den behördlichen Bescheiden erhalten die jeweils betroffenen Bezirksverordneten und Fraktionen durch das Vertrauensgremium Kenntnis sowie vier Wochen Zeit, zum Befund der behördlichen Bescheide Stellung zu nehmen und gegebenenfalls Konsequenzen aus möglichen Belastungen zu ziehen.

 

Personen, zu denen es aus der Bundesbehörde Hinweise auf eine inoffizielle oder hauptamtliche Tätigkeit für ehemalige Ministerium für Staatssicherheit der DDR gibt, erhalten Einsicht in die sie betreffenden Unterlagen.

 

Nach Abschluss der Tätigkeit des Vertrauensgremiums werden dessen Voten zu den neuen Ergebnissen sowie die Stellungnahmen und die Information darüber, welche Bezirksverordneten überprüft worden sind, durch den BW-Vorstand in einer nicht-öffentlichen Sitzung bekannt gemacht. Die Fraktionen haben Gelegenheit zu jeweils einem Redebeitrag zur Stellungnahme.

 

 


Beschluss:

 

Die Überschrift der Drucksache wird geändert in:

 

„Bezirksverordnete der BVV Lichtenberg auf eine frühere inoffizielle oder hauptamtliche Tätigkeit für das ehemalige Ministerium für Staatssicherheit der DDR überprüfen“

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Berlin-Lichtenberg beantragt für diejenigen Bezirksverordneten der BW Berlin-Lichtenberg, die vor dem 15. Januar 1976 geboren sind, die Überprüfung beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik auf eine inoffizielle oder hauptamtliche Tätigkeit für das ehemalige Ministerium für Staatssicherheit der DDR.

 

Die BW wendet dabei folgende Verfahrensweise an:

 

Die Bezirksverordneten übergeben das entsprechende Formblatt bezüglich des Antragsverfahrens, das vom Büro der BW zur Verfügung gestellt wird, bis zur nächsten Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg nach Beschluss dieser Drucksache ausgefüllt und verbunden mit ihrer Einverständniserklärung zum Verfahren dem BW-Büro.

 

Der Vorsteher der BW beantragt beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR die Überprüfung der oben genannten Mitglieder der Lichtenberger BW auf eine inoffizielle oder hauptamtliche Tätigkeit für das ehemalige Ministerium für Staatssicherheit der DDR. Nach Eingang aller behördlichen Bescheide werden diese von einem Vertrauensgremium, in das jede Fraktion eines ihrer Mitglieder entsendet, geöffnet und gesichtet.

 

Von den behördlichen Bescheiden erhalten die jeweils betroffenen Bezirksverordneten und Fraktionen durch das Vertrauensgremium Kenntnis sowie vier Wochen Zeit, zum Befund der behördlichen Bescheide Stellung zu nehmen und gegebenenfalls Konsequenzen aus möglichen Belastungen zu ziehen.

 

Personen, zu denen es aus der Bundesbehörde Hinweise auf eine inoffizielle oder hauptamtliche Tätigkeit für ehemalige Ministerium für Staatssicherheit der DDR gibt, erhalten Einsicht in die sie betreffenden Unterlagen.

 

Nach Abschluss der Tätigkeit des Vertrauensgremiums werden dessen Voten zu den neuen Ergebnissen sowie die Stellungnahmen und die Information darüber, welche Bezirksverordneten überprüft worden sind, durch den BW-Vorstand in einer nicht-öffentlichen Sitzung bekannt gemacht. Die Fraktionen haben Gelegenheit zu jeweils einem Redebeitrag zur Stellungnahme.

 

 

 

 
 

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