Auszug - Beschulung Geflüchteter  

 
 
5. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport
TOP: Ö 6
Gremium: Schule und Sport Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 21.03.2017 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Filiale der Feldmark-Schule
Ort: Wartiner Straße 47-49, 13057 Berlin
 
Wortprotokoll

Es findet eine Begehung des Filialstandortes statt, bei der Herr Hager (Lehrer der Feldmark-Schule) Antworten auf Fragen der Bezirksverordneten und Gäste gibt:

  • Beschulung an einem getrennten Filialstandort ist insofern nachteilig, als dass das Equipment der Stammschule nicht genutzt werden kann und die Nutzung eines gemeinsamen Pausenhofes nur mit organisatorischem Aufwand ermöglicht werden kann. Der Austausch zwischen Kindern und Jugendlichen in Regel- und Willkommensklassen ist für die Integration wichtig. Die zweite Hofpause wurde deswegen zusammengelegt.
  • Ein anwesender Lehrer des Barnim-Gymnasiums erklärt, dass sich die Feldmark-Schule und das Barnim-Gymnasium die Verantwortung für die Beschulung am Standort teilen. Probleme macht auch das Gebäude des Filialstandortes, da es nicht für eine Beschulung von Jugendlichen im Alter von zum Teil 12 – 16 ausgelegt ist.
  • Die Mitwirkung der Elternschaft wird positiv bewertet: Im Allgemeinen besteht ein hohes Interesse der Eltern am Schulerfolg ihrer Kinder. Allerdings sind Eltern nicht immer in der Lage, die kommunikativen Hürden zu nehmen.
  • In Fällen, in denen keine ehrenamtlichen Integrationslotsen oder ÜbersetzerInnen helfen können, hat das Bezirksamt ermöglicht, dass professionelle ÜbersetzerInnen herangezogen werden können. Dieses Verfahren ist in Willkommens- und Regelklassen möglich.

 

Frau Roth (Senatsaußenstelle) erläutert, dass die pädagogisch sinnvolle maximale Verweildauer in Willkommensklassen etwa 12 Monate beträgt. Ein Wechsel in die Regelklassen soll so schnell wie möglich erfolgen. Das pädagogische Ziel der Willkommensklassen ist klar geregelt. Die Teilnahme am Fachunterricht ist da punktuell möglich, wo Willkommensklassen am selben Standort unterrichtet werden wie Regelklassen.

 

Herr Hager (Feldmark-Schule) führt aus, dass SchülerInnen der Willkommensklassen bereits am Unterricht in Sport und Musik teilnehmen, weiterhin enthält der Unterricht in den Willkommensklassen auch fachunterrichtliche Themen.

 

Frau Wolter-Möhring (Schulleiterin der George-Orwell-Schule) berichtet von ihren Erfahrungen bei der Aufnahme von SchülerInnen in die Regelklassen der Jahrgänge 7 – 10: Die betreffenden SchülerInnen können umgangssprachlich dem Unterricht folgen, es besteht aber ein großes Defizit bei der Fach- und Bildungssprache. Deswegen wird im Bereich der Wahlpflichtfächer Deutschförderung für Schüler mit sprachlichen Defiziten vorgesehen. Für die Altersklasse von 16 – 17 Jahren ist die Beschulung pädagogisch schwierig und OSZ-Klassen könnten sich als praxisorientierte Alternative anbieten.

 

Herr Barthl (Schulleiter Grüner Campus Malchow) stellt die Situation an seiner Schule vor: Mit sieben Willkommensklassen ist die Schule sowohl aufnehmende als auch abgebende Einrichtung. Fachunterricht wird hier in den Willkommensklassen von Anfang an mit angeboten und nach drei Schwierigkeitsstufen fachleistungsdifferenziert, was den Übergang in Regelklassen perspektivisch erleichtert. Auch ein längeres Verbleiben der SchülerInnen in den Willkommensklassen wird erwogen, wo dies sinnvoll ist. Die SchülerInnen werden zudem von der ersten Woche an einer Klasse zugeordnet.

 

Frau Roth (Senatsaußenstelle) führt auf Nachfrage zum Rahmenlehrplan aus, dass ein internes Curriculum von 2002 existiert und zudem Rahmenlehrpläne für Deutsch als Zweitsprache (DaZ) und Deutsch als Fremdsprache (DaF).

 

Ein Lehrer des Barnim-Gymnasiums bittet um Unterstützung für Praktika etwa in elterlichen Handwerksbetrieben, die für Geflüchtete Plätze zur Verfügung stellen könnten. Seit einem halben Jahr wird zudem für 10 SchülerInnen außerschulisches Praxislernen u. a. durch den Verein Modul e. V. ermöglicht.

 

Herr Haase (Sozialdiakonie, Jugendklub Rainbow) weist auf die schwierige Lage im Gebäude Rummelsburger Straße/Ecke Volkradstraße hin, das baulich in einem Zustand des Verfalls ist. Genutzt wird der Bau von SchülerInnen, die der Alexander-Puschkin-Schule und der Schmetterlingsgrundschule zugeordnet sind. Es gibt einen Mangel an Sportangeboten und viele Gewaltmeldungen.

 

Herr Nünthel antwortet, dass das Gebäude auf Abriss steht und deswegen eine Sanierung nicht in Betracht kommt. Die Nutzung des Gebäudes konnte verhindern, dass schulischer Schichtbetrieb eingeführt werden musste. Eine verwaltungsinterne Abstimmung in der zweiten Aprilwoche wird sich auch mit diesem Standort beschäftigen.

 

Ausdruck vom: 10/05/2017

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