Auszug - Situation in den Heimen für Migranten und dezentrale Wohnungsunterbringung von Flüchtlingen  

 
 
17.Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung
TOP: Ö 6
Gremium: Gleichstellung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 14.05.2003 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 004
Ort: Große-Leege-Str. 103, 13055 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Gerlach, Gruppenleiterin im Sozialamt, berichtete, dass die Asylbewerber mit Leistungsbezug in Lichtenberg Geldleistungen für Leistungen zum Lebensunterhalt - und keine Chipkarten - erhalten

 

Frau Gerlach, Gruppenleiterin im Sozialamt, berichtete, dass die Asylbewerber mit Leistungsbezug in Lichtenberg Geldleistungen für Leistungen zum Lebensunterhalt - und keine Chipkarten - erhalten.

In Lichtenberg existieren z.Z. noch zwei staatliche Wohnheime für Flüchtlinge:

1. Degnerstraße

2. Herzbergstraße.

Durch die Politik des Senates werden verstärkt Asylbewerber zur Aufnahme in Wohnungen berechtigt. Diese Regelung wird zur Entlastung der Sozialkassen führen.

Zuständig für die Unterbringung von Flüchtlingen sind einerseits das LAGeSO und die Sozialhilfeträger im Rahmen ihrer Kostenträgerschaft für die Miete.

 

 

 

 

 


 

 
 

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