Auszug - Berliner Bäderkonzept - Keine Einschränkung des öffentlichen Badebetriebes
Der Dringlichkeitsantrag der Fraktionen DIE LINKE., SPD und CDU wurde ohne Aussprache angenommen. Beschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht:
- sich eindeutig und verbindlich gegenüber dem Senat und den Berliner Bäderbetrieben dafür einzusetzen, dass keine Einschränkungen des öffentlichen Badebetriebes in Lichtenberger Schwimmhallen erfolgen;
- die Bezirksverordnetenversammlung im Mai 2016 darüber zu informieren, ob, wie, in welchem Umfang und mit welchem Ergebnis das Bezirksamt an der Erarbeitung eines neuen Berliner Bäderkonzeptes seit der letzten Information an die BVV (Zwischenbericht vom 11. Dezember 2014 zur DS/1139/VII) mitgewirkt hatte.
Das Bezirksamt soll in seiner Information dabei darstellen, ob und in welchem Umfang die Umsetzung der von der BVV am 18. September 2014 mit DS/1139/VII beschlossenen Prämissen gegenüber den Bäderbetrieben erreicht werden konnte.
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