Auszug - Mehr Lärmschutz und Verkehrssicherheit in Falkenberg!
BzStR Dr. Prüfer hat Antwort von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bekommen und gibt sie zum Protokoll. In dem Schreiben nimmt der Staatssekretär Ch. Gäbler Bezug auf das Schreiben der VLB und teilt mit, dass nur unmittelbar betroffene Anwohner berechtigt sind, Anträge auf Überprüfung der Notwendigkeit straßenverkehrsbehördlicher Maßnahmen zum Schutz vor verkehrsbedingtem Lärm nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 StVO zu stellen. Weiterhin führt er aus, dass in dieser Lärmschutzangelegenheit die Bezirksverordneten gebeten werden, die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu ermuntern einen entsprechenden Antrag direkt an die Verkehrsbehörde zu stellen. Die Drucksache wurde als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. |
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