Auszug - Erhalt der Kita-Küchen/ggf. Vergabe an Dritte  

 
 
23. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 16
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Mi, 01.10.2003 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Mehrzwecksaal
Ort: Große-Leege-Str. 103, 13055 Berlin
DS/0700/V Erhalt der Kita-Küchen/ggf. Vergabe an Dritte
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
  BzStR JugBilSport,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Antrag zur Beschlussfassung wurde über Konsensliste beschlossen

Der Antrag zur Beschlussfassung wurde über Konsensliste beschlossen.

Beschluss:

Beschluss:

1.    Das Bezirksamt wird ersucht weiterhin der Eigenherstellung von Essen in Kitas den Vorzug gegenüber der Belieferung mit Fremdkost zu geben. In Kindertagesstätten, in denen auf Grund des technischen Zustandes ihrer Küchen demnächst nicht mehr selbst gekocht werden kann, sind die erforderlichen Reparaturen und Ersatzbeschaffungen vorzunehmen.

 

2.    Sollte dieses Ziel aus Personalkosten-, baulichen oder anderen Gründen für das Bezirksamt auf Dauer nicht haltbar sein, so sind die Küchenbereiche der betroffenen Kitas an Dritte zu vergeben. Diese Vergabe sollte u.a. mit der Auflage erfolgen täglich in der Einrichtung das Essen frisch und gemäß den Regeln einer modernen, gesunden Ernährung für die Einrichtung zuzubereiten und nach den Erfordernissen der Kita (zeitlich, qualitativ, quantitativ) zur Verfügung zu stellen sowie das dafür erforderliche Personal kontinuierlich vorzuhalten. Dafür sollte das Bezirksamt u. a. zusagen, dass es eine tägliche Essenabnahme in entsprechender Größenordnung gibt und dass die Küchen ergänzend auch anderweitig genutzt werden können (z.B. Anbieten von Essen nach der Schule für “Schlüsselkinder” oder Zusammenarbeit mit Sozialstationen, “Essen auf Rädern” etc.).

 

3.     Die für die Küchen erforderlichen Investitionen sollten vom Bezirksamt mit den erzielten Mieten verrechnet werden.
 

 

 
 

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