Auszug - Erhalt der Kita-Küchen/ggf. Vergabe an Dritte
Der Antrag zur Beschlussfassung wurde
über Konsensliste beschlossen. Beschluss: 1. Das Bezirksamt wird ersucht
weiterhin der Eigenherstellung von Essen in Kitas den Vorzug gegenüber der
Belieferung mit Fremdkost zu geben. In Kindertagesstätten, in denen auf Grund
des technischen Zustandes ihrer Küchen demnächst nicht mehr selbst gekocht
werden kann, sind die erforderlichen Reparaturen und Ersatzbeschaffungen
vorzunehmen. 2. Sollte dieses Ziel aus
Personalkosten-, baulichen oder anderen Gründen für das Bezirksamt auf Dauer
nicht haltbar sein, so sind die Küchenbereiche der betroffenen Kitas an Dritte
zu vergeben. Diese Vergabe sollte u.a. mit der Auflage erfolgen täglich in der
Einrichtung das Essen frisch und gemäß den Regeln einer modernen, gesunden
Ernährung für die Einrichtung zuzubereiten und nach den Erfordernissen der Kita
(zeitlich, qualitativ, quantitativ) zur Verfügung zu stellen sowie das dafür
erforderliche Personal kontinuierlich vorzuhalten. Dafür sollte das Bezirksamt
u. a. zusagen, dass es eine tägliche Essenabnahme in entsprechender
Größenordnung gibt und dass die Küchen ergänzend auch anderweitig genutzt
werden können (z.B. Anbieten von Essen nach der Schule für “Schlüsselkinder”
oder Zusammenarbeit mit Sozialstationen, “Essen auf Rädern” etc.). 3. Die für die Küchen erforderlichen
Investitionen sollten vom Bezirksamt mit den erzielten Mieten verrechnet
werden. |
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