Auszug - Ein vierter Flaggenmast für das Lichtenberger Rathaus
Hinweis: Die Beflaggung ist nach Verordnung geregelt und ein weiterer Flaggenmast ändert dies nicht.
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob ein vierter Flaggenmast eine sinnhafte Verwendung fände? Kosten für den Flaggenmast sollen konkret geprüft/dargelegt werden – vertagt auf die Oktober-Sitzung.
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