Auszug - Keine Privatisierung von bezirklichen Aufgaben zu Lasten des Bürgers
Die SPD-Fraktion stellt fest, dass inhaltliche Einigkeit besteht und schlägt einen Text vor. Dieser Antrag soll als eigene Ausschussempfehlung an die BVV gehen.
Betreff: Information an die BVV bei Aufgabenverlagerung
Der Hauptausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:
Das Bezirksamt wird ersucht bei der Umsetzung des Konzeptes zur Erreichung der künftigen Personalsollstärke die Bezirksverordnetenversammlung über die Ergebnisse der Wirtschaft-lichkeitsprüfung vor der tatsächlichen Auslagerung der Aufgaben zu informieren. Dies betrifft auch zukünftige Aufgabenverlagerungen.
Begründung: Durch das Personalabbaukonzept hat die BVV im Grundsatz beschlossen, dass verschiedene öffentliche Aufgaben, wie die Jugendgerichtshilfe, der Betrieb von Seniorenfreizeiteinrichtungen oder die Grünflächenpflege, an Dritte verlagert oder privatisiert werden sollen. Die Erfahrungen anderer Bezirke zeigen auf, dass diese Auslagerungen nicht immer wirtschaftlich sind und im Resultat zu Mehrkosten bei teils geringerer Qualität führten. Der Antrag suggeriert, dass die Veröffentlichung der Wirtschaftlichkeitsberechnungen bereits getroffene Personalabbauentscheidungen in Frage stellen und zu Veränderungen führen könnten.
Abstimmungsergebnis: 11 / 0 / 0 |
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