Auszug - Sicherung des Schulstandortes Rüdigerstraße 76
Herr Mosebach vom Träger "Die Kappe e. V." erhält Gelegenheit seine Position und die seiner Schule zu erläutern. Er betont zunächst, dass sein Ziel weiterhin der Abschluss eines Erbbaupachtvertrags bleibt, wie ihn u. a. die Präambel des Mietvertrags erwähnt. Die ortsübliche Miete von 5,50 ?/qm wird seitens des Trägers als zu hoch bewertet. Vorstellbar wäre noch ein 6-jähriger Vertrag zum Mietpreis von 2.000 ?/Monat für die gesamte Fläche. In der Schule werden insgesamt 17 Mitarbeiter beschäftigt: 13 davon reguläre Lehrer, zwei Lehrer in Kursen, ein Hausmeister, eine Schulsekretärin. Hinzu kämen Honorarkräfte. Herr Mosebach schätzt eine Schülerzahl von 150 als notwendig für die Kostendeckung ein.
Herr Adam, Physiklehrer am Kreativitätsgymnasium, erläutert weshalb das Angebot der Schule einzigartig sei und er sich pädagogisch zuhause fühlt. Er betont dabei insbesondere Ausgaben in Höhe von tausenden Euro für das Physik-Equipment, die bis dato getätigt wurden.
Herr Karras, Elternvertreter, äußert die Auffassung, dass die Nichtabschließung eines Erbbaupachtvertrages aus seiner Sicht einem Wortbruch gleichkomme. Er betont, dass nach seiner Auffassung die benötigte Schülerschaft binnen zwei bis drei Jahren aufgebaut werden könne. Der Träger hätte bereits 1 Mio. ? investiert. Sehr eindringlich bittet er um den Erhalt des Standortes.
Der Ausschuss geht nun in eine nicht öffentliche Beratung über, in der u. a. die vertragliche Seite beleuchtet wird. Das Bezirksamt (BzStR'in BiKuSozSp, BzStR BüDOrdImm, RA L, Fin L, SchulSp AL) sowie der Leiter der Außenstelle Lichtenberg der SenBJW nehmen an diesem Teil der Beratung teil. BzStR'in BiKuSozSp präsentiert anhand einer Power-Point-Präsentation nochmals zusammenfassend die schulplanerischen Notwendigkeiten und die aktuelle Situation. Sie berichtet weiter von dem Gespräch, welches das BA (BzStR'in BiKuSozSp, SchulSp AL, RA L, FM) am 08.01.2015 mit dem Träger geführt hat. Dort wurden Kappe e. V. - wie im Gespräch am 09.12.2014 zugesagt - Eckpunkte eines neuen - dem Träger entgegen kommenden - Mietvertragsangebotes unterbreitet. Dazu zählten eine Mietvertragsdauer von 3 1/2 Jahren zu Mietkonditionen alternativ mit oder ohne Berücksichtigung erbrachter Eigenleistungen des Trägers, die Möglichkeit der Neuaufnahme 7. Klassen zum kommenden Schuljahr, eine Perspektive für die Kita im Gebäude bis mindestens zum Jahr 2019 und die Nichtgenehmigung des Nutzungs- bzw. Untermietvertrages von Kappe e. V. mit dem privaten Schulträger Berlin Bilingual School. Es folgt seitens der weiteren Vertreter des BA eine Darstellung der rechtlichen Bewertungen sowie haushalterischen Probleme der gegenwärtigen Situation. Der unabweisbare zeitnahe Eigenbedarf des Bezirks wird erläutert, der zugleich gem. § 63 LHO den Abschluss eines Erbbaupachtvertrages rechtlich ausschließt.
Aus Zeitgründen kommt der Ausschuss im Anschluss an die Diskussionen auf Antrag von Frau Klein (Fraktion DIE LINKE.) überein, zu einer Sondersitzung am kommenden Dienstag, den 20.1.2015, 20 Uhr, einzuladen, um DS/1445/VII als dringliche Beschlussempfehlung noch in die Januar-BVV einspeisen zu können.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0 : 0 (Ja - Nein - Enthaltung)
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