Auszug - Bericht aus dem Bezirksamt u. a. Vorstellung Stand Landschaftsrahmenplan vor Beschlussfassung in der BVV  

 
 
31. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt
TOP: Ö 4
Gremium: Umwelt Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 09.09.2014 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 100 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Herr Nünthel erteilte Herrn Nabrowsky das Wort und wir wurden über den Stand der Unterschutzstellung des Landschaftspark Herzberge unterrichtet

Herr Nünthel erteilte Herrn Nabrowsky das Wort und wir wurden über den Stand der Unterschutzstellung des Landschaftspark Herzberge unterrichtet. Der Vortrag wurde durch eine PowerPoint Präsentation unterstützt, die dem Protokoll beigefügt ist.

Der Landschaftspark Herzberge ist ein Landschaftsraum mit geschützten Pflanzen und Tieren, der nicht durch große Wegeverbindung zerschnitten werden darf. Die Radwegeverbindungen sind auf das Maß begrenzt, dass Mensch und Natur im Einklang leben können.

In das Gebiet ist integriert

  • das Gartenbaudenkmal des evangelischen Elisabethkrankenhauses
  • das alte Kesselhaus (auch denkmalgeschützt).

Um die Pflegekosten so gering wie möglich zu halten, werden auf den naturbelassenen Weiden Schafe eingesetzt und neuerdings auch schottische Hochlandrinder. Den Besuchern ist zu verdeutlichen, dass diese Weideflächen durch Mensch und Hund nicht betreten werden dürfen.

Die Tränken werden durch Windräder gefüllt.

Probleme könnten werden

  • Schule am Rande des Gebietes - Entwicklung eines Naturerfahrungsraumes (Schulteich)
  • Gewerbliche Nutzung - Gewächshäuser, da aber nur noch ein kleiner Teil der Anlage besteht und es sich hierbei auch um eine "grüne Nutzung" handelt, wird diese Nutzung weiter möglich sein. Es gibt auch Bestrebungen, den noch vorhandenen Bestand an Gewächshäusern unter Denkmalschutz zu stellen, da es diese Baugruppe kaum noch gibt.

Es ist das komplizierteste Landschaftsschutzgebiet von Berlin. Es muss so sein, dass es tragfähig ist für Natur und Nutzung. Man ist auf einen guten Weg.

 

Den Ausschussmitgliedern wurde noch Information mitgegeben zu

  • Verbotene Handlungen (§ 6 Schutzgebietsverordnung)
  • Zulässige Handlungen (§ 7 Schutzgebietsverordnung).

 

Des Weiteren unterrichtete das Bezirksamt über das Gebiet Biesenhorster Sand

In Zusammenarbeit mit Bezirksamt, NABU und dem Investor Gartenstadt Karlshorst  ist das Vertragswerk zu überarbeiten. Mit dem Investor ist ein städtebaulicher Vertag abgeschlossen und das Problem nach Möglichkeit bis zum Herbst gelöst sein.

 

Kleingartenanlage E-Werk zu Bodenuntersuchengen gibt es keine neuen Erkenntnisse.

 

Umweltbüro

Neuer Kalender für 2015 mit historischen Motiven von Pflanzen und Tieren

Termine

Konferenz zur Artenvielfalt in urbanen Lebensräumen im Ratssaal

Thema Wolf in Brandenburg im Umweltbüro


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage (2028 KB) PDF-Dokument (2345 KB)    
Anlage 2 2 Anlage zur Vorlage Herzberge (119 KB) PDF-Dokument (149 KB)    
 
 

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