Auszug - Ehrenamtliche Tätigkeit  

 
 
32. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz
TOP: Ö 4
Gremium: Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 19.08.2014 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 13 a (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll

Die Bezirksstadträtin, Frau Beurich, führte in den Tagesordnungspunkt ein und berichtete von den Sozialkommissionen im Bezirk, die das Bezirksamt zum Beispiel bei Gratulationen, zu hohen Geburtstagen, zu hohen Ehejubiläen oder bei anderen Anlässen unters

Die Bezirksstadträtin, Frau Beurich, führte in den Tagesordnungspunkt ein und berichtete von den Sozialkommissionen im Bezirk, die das Bezirksamt zum Beispiel bei Gratulationen, zu hohen Geburtstagen, zu hohen Ehejubiläen oder bei anderen Anlässen unterstützen. Das Bezirksamt ist auf diese ehrenamtlichen Helfer dringend angewiesen. Insgesamt gibt es 17 Sozialkommissionen mit 184 Ehrenamtlichen.

Der Leiter des Fachbereichs Soziale Dienste und Angebote beim Amt für Soziales, Herr Neander, ergänzte, auf welcher Grundlage die ehrenamtliche Arbeit in Lichtenberg basiert. Das ist zum einen das SGB XII Neuntes Kapitel § 71 Altenhilfe (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__71.html), und zum anderen sind das die Verwaltungsvorschriften über den ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich (http://www.berlin.de/sen/soziales/berliner-sozialrecht/land/av/vv_ead.html). Der ehrenamtliche Dienst soll danach ermöglichen, die hauptamtliche Arbeit durch das Ehrenamt zu unterstützen sowie die Angebote im Bezirk aufrechtzuerhalten und zu erweitern. Die vielen Ehrenamtlichen im Bezirk Lichtenberg sind nicht nur unverzichtbar bei Gratulationen, sondern auch in Einrichtungen und Seniorenbegegnungsstätten, bei Begleit- und Besuchsdiensten.

Das Ehrenamt wird in Lichtenberg vielfältig gewürdigt, zum Beispiel demnächst bei einer Dankeschönveranstaltung am 10. September im Tierpark. Breiten Raum in der Diskussion zum Ehrenamt nahm in der Ausschusssitzung das Thema Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche ein. Während das Bezirksamt eine vom Gesetzgeber zugelassene Aufwandsentschädigung zahlen kann, ist das bei anderen Institutionen, Trägern, Einrichtungen leider nicht der Fall.

 
 

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