Auszug - Konzeption "Partizipation in der Stadtentwicklung" (Gemeinsame Beratung mit dem Ausschuss Rechnungsprüfung, Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste und Verwaltungsmodernisierung)  

 
 
20. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung (teilweise gemeinsam mit dem RBBV)
TOP: Ö 2
Gremium: Ökologische Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 06.06.2013 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 100 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
DS/0733/VII Konzeption "Partizipation in der Stadtentwicklung"
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur KenntnisnahmeDringliche Vorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll

Frau Fehlert vom Planungsbüro Jahn, Mack und Partner stellt die Vorlage vor

Frau Fehlert vom Planungsbüro Jahn, Mack und Partner stellt die Vorlage vor. Ziel sei es, die Bürgerbeteiligung unter Beachtung der begrenzten Personalressourcen zu optimieren. Dies solle v. a. durch eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den Akteuren und (projektbezogen) durch eine frühzeitigere Beteiligung erreicht werden. Informationen müssten transparent aufgearbeitet werden.

 

Prof. Hofmann erkundigt sich, mit welchen Akteuren aus der Politik das Konzept abgestimmt wurde und bemerkt, dass im Konzept die Bezirksverordneten zu kurz kämen.

 

Herr Hönicke fragt, wie genau die Kommunikation zwischen den einzelnen Akteuren verbessert werden könne, ob es Defizite gab und wie Informationen für die Bürgerinnen und Bürger aufbereitet und aktuell gehalten können.

 

Frau van der Wall begrüßt das Konzept und sieht großes Potential für die Bürgerbeteiligung in Lichtenberg. Sie erinnert an das Bürgergutachten im Fennpfuhl im Jahr 1995 und fragt nach, ob die Stadtteilzentren sich in der Lage sehen, die ihnen in der Konzeption übertragenen Aufgaben zu realisieren

 

Herr Petermann hebt die Bürgerbeteiligung unter BzStR Nünthel positiv hervor, fragt, wie die Zusammenarbeit zwischen BA und Stadtteilzentren verbessert werden solle und erkundigt sich nach der Einschätzung des BA zur vorgeschlagenen stärkeren Nutzung der OESPK. Die BVV-Ausschüsse könnten keine Veranstaltungen vor Ort ersetzen. Er hinterfragt die Nutzung von liquid feedback mit dem Hinweis, welcher Personenkreis dadurch erreicht werde, begrüßt die vorgeschlagene dezentrale Information der Bürgerinnen und Bürger und schlägt eine Evaluation nach 12 Monaten vor.

 

Herr Bornfleth erkundigt sich, inwieweit sich das Gutachten auf laufende Verfahren auswirkt und ob Kinder und Jugendliche auch einbezogen werden sollen.

 

Frau Mohrs regt an, auch die Seniorenvertretungen einzubinden.

 

Herr Clucas erkundigt sich, wer definiert, welche Gruppen einzubinden sind.

 

Frau Feustel regt an, auch Menschen mit Behinderungen einzubinden.

 

Frau Sommerlatte erklärt, die Stadtteilzentren seien an die Zielvereinbarung mit dem BA gebunden. Mehr Bürgerbeteiligung setze eine bessere Personalausstattung voraus. Die Ausschüsse sollten stärker an Veranstaltungen teilnehmen.

 

Frau Fehlert erklärt, alle Fraktionen der BVV wurden im Vorfeld in das Konzept einbezogen.

BzStR Nünthel erläutert, das BA habe absichtlich auf Vorschriften für die BVV verzichtet. Die neuen Aufgaben müssten mit Stadtteilzentren und OESPK besprochen werden; in der Vergangenheit sei anlassbezogen gearbeitet worden, Ziel sei eine kontinuierliche Bürgerbeteiligung. Dies erfordere eine bessere finanzielle Ausstattung und eigentlich auch mehr Personal. Günstige Voraussetzungen sind das Vorhandensein von Planungsbüros oder Bauherren. Die Rollenverteilung zwischen BA und Stadtteilzentren müsse neu definiert werden. Neue Formate, wie die Zukunftskonferenz in Karlshorst, würden ausprobiert. Die Ausschüsse müssten selbst definieren, wann Diskussionen verlagert werden müssen. Laufende Verfahren seien nicht vom Konzept betroffen. Die Beteiligung von Jugendlichen sei Sache der Abteilung Jugend. Andere Interessenvertreter sollten sich auch selbst informieren. Das BA definiere die Adressaten von Bürgerbeteiligung, die Beteiligung werde aber niemandem verwehrt.

 

Frau Klein erkundigt sich, warum im Konzept nicht auf die Personalanpassungen eingegangen werde. Der im Mai 2013 beschlossene Personalabbau, zum Beispiel anstelle von 5 nur noch drei Gebietskoordinatorinnen, setzt der Realisierung des Konzepts sehr bald Grenzen.

 

Herr Petermann verweist auf das selektive Vorgehen, woraus resultiert, dass Bürgerbeteiligung nicht für jedes Projekt möglich sei, wo doch alle Stadtteile die gleichen Rechte hätten. Herr Hönicke verweist darauf, dass das Konzept eine Grundlage und als offenes Konzept zu verstehen sei. Es sei Aufgabe der BVV, seine Durchführung zu beobachten. Es sollte jährlich evaluiert werden.

 

Herr Clucas bemerkt, es müssten auch artikulationsschwache Bevölkerungsgruppen einbezogen werden.

 

BzStR Nünthel weist darauf hin, dass es keine Bevorzugung von bestimmten Bevölkerungsgruppen oder Regionen des Bezirks gebe. Die Aktivierung von artikulationsschwachen Bevölkerungsgruppen sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

 

Prof. Hofmann stellt fest, dass das BA aufgefordert wird, der BVV nach jeweils 12 Monaten Bericht zu erstatten.

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmung: 12/0/0

 
 

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