Auszug - Klärung von Fragen zum Bauantrag mit der Bauaufsicht des BA  

 
 
6. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Zeitweiligen Ausschusses Aufklärung Kulturhaus Karlshorst
TOP: Ö 3
Gremium: Zeitweiliger Ausschuss Aufklärung Kulturhaus Karlshorst Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 03.12.2012 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 13 a (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll

Durch Herrn Radtke (BWA 42) wurde erklärt, dass lufttechnische Anlagen baurechtlich nicht zwingend erforderlich seien und dass für die Galerie keine Klimatisierung beantragt wurde

Durch Herrn Radtke (BWA 42) wurde erklärt, dass lufttechnische Anlagen baurechtlich nicht zwingend erforderlich seien und dass für die Galerie keine Klimatisierung beantragt wurde. Die Galerie wurde so übergeben, wie beantragt.

In seinen weiteren Ausführungen machte Herr Radtke darauf aufmerksam, dass bei der Betrachtung der 1. Etage immer von der Zahl der Besucher geredet werden muss, also nicht von den Personen insgesamt.

Der Bauantrag wurde am 7.9.2010 gestellt, kam am 9.9.2010 auf den Tisch von Herrn Radtke. Die Unterlagen waren nicht vollständig, es fehlte u. a. die Betriebsbeschreibung, die am 29.10.2010 nachgereicht wurde.

Anhand der Musterversammlungsstättenverordnung (MVStättV) wurde geprüft und festgestellt, dass Platz für mehr als 200 Besucher vorhanden war. Dafür hätte aber anders konzipiert werden müssen, was letztendlich aber teurer gewesen wäre.

Die Betriebsbeschreibung wurde vom Architekten nachgereicht, die nach Maßgabe bzw. Wünschen des Kulturamtes gefertigt wurde. Dabei wurde immer von einer Kapazität unter 200 Personen ausgegangen. Daraufhin hat Herr Radtke veranlasst, Hinweisschilder anzubringen, die auf die Kapazität hinweisen. Für eine höhere Kapazität wäre eine feuerbeständige Decke notwendig gewesen oder eine automatische Sprinkleranlage, da das Dachtragwerk nicht feuerhemmend geplant wurde. Das gilt aber nicht bei bis zu 200 Besuchern. Herr Radtke bestätigte noch einmal, dass das heißt maximal 200 Besucher auf der gesamten Etage plus Personal, plus Techniker, plus Künstler.

Im Brandfall wäre das problematisch, aber der Gesetzgeber redet hier immer nur von Besuchern, nicht von der Personenzahl.

 

Die Bauordnung für Berlin von 2006 sieht vor, dass der Brandschutz bei Lüftungsanlagen geprüft wird. Lediglich §  48 BauO Bln betrifft die Aufenthaltsräume, diese müssen ausreichend belüftet sein, ansonsten gibt es hierzu keine speziellen Regelungen, so dass bauordnungsrechtlich alles in Ordnung war. Da das Kulturhaus für maximal 200 Besucher vorgesehen ist, waren die Forderungen der MVStättV bei der Brandschutzprüfung nicht zu beachten.

Herr Kind erwähnt, dass es immer noch offen sei, ob sich die Zahl auf die gesamte Etage oder auf einzelne Räume bezieht.

Herr Radtke führt dazu als Beispiel aus, wenn vorn im Raum 40 Besucher sind, dann lässt der große Saal noch 160 Besucher zu.

Herr Becker fragt, ob es richtig ist, dass die Tür zwischen großem Saal und Korridor, welcher zur Studiobühne geht die entscheidende ist? Herr Radtke bestätigt das, weil dort auch die breitere Treppe ist und schlussfolgert, dass dann die  MVStättV hier Anwendung fände und es bei Brandausbruch im hinteren Teil sehr problematisch werden könnte. Aber sie findet erst ab 200 Besuchern Anwendung.

Herr Fischer meint, ob das nicht die entscheidende Frage war, sich für „bis zu 200 Besuchern“ zu entscheiden, damit man nicht der MVStättV unterliegt, es also zu viel höheren Kosten gekommen wäre.

Herr Radtke bestätigt, dass er nach dem 9.9.2010 das Kulturamt darauf aufmerksam machte, dass die Räume wegen ihrer Größe ja mehr als 200 Besucher fassen könnten, aus diesem Grund die MVStättV Anwendung finden müsste und es dann jedoch nicht ausreichend Rettungswege gibt. Er kann heute nicht mehr sagen mit wem aus dem Kulturamt er gesprochen hat. Eine Aktennotiz ist nicht vorhanden. Bei einer Erweiterung der Besucherzahl hätte es dann nach Eingang der Betriebsbeschreibung auch eine Versagung gegeben.

Frau Feige erbittet von Herrn Radtke die Betriebsbeschreibung und die einschlägigen Paragrafen der Bauordnung sowie der MVStättV.

 

Ausdruck vom: 11/01/2013

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