Auszug - Rahmenregelung zur Vergabe des Kiezfonds durch eine Bürgerjury ab dem Jahr 2012 ff.  

 
 
10. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 8.17
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Do, 28.06.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/0250/VII Rahmenregelung zur Vergabe des Kiezfonds durch eine Bürgerjury ab dem Jahr 2012 ff.
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtRechnungsprüfung, Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste und Verwaltungsmodernisierung, Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz
Verfasser:BzBm 
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechnungsprüfung, Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste und Verwaltungsmodernisierung, die Dringliche Vorlage zur Beschlussfassung des Bezirksamtes in geänderter Fassung zu beschließen, wurde ohne Aussprache zugest

Der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechnungsprüfung, Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste und Verwaltungsmodernisierung, die Dringliche Vorlage zur Beschlussfassung des Bezirksamtes in geänderter Fassung zu beschließen, wurde ohne Aussprache zugestimmt.

 

Beschluss:

 

Beschluss:

Rahmenregelung

zur Vergabe des Kiezfonds durch eine Bürgerjury

ab dem Jahr 2012 ff.

 

Präambel

 

Bezirksamt und Bezirksverordnetenversammlung (BVV) fördern das bürgerschaftliche Engagement und die ehrenamtlichen Aktivitäten in den Stadtteilen des Bezirks Lichtenberg und nutzen die vielfältigen Kompetenzen der Bevölkerung zur Entwicklung der Stadtteile im Rahmen einer umfassenden Bürgerbeteiligung. Hierfür werden im entsprechenden Haushaltsplan Mittel im Rahmen eines nicht übertragbaren Kiezfonds zur Verfügung gestellt, über deren Verwendung die Lichtenberger Bürgerinnen und Bürger nach Maßgabe dieser Rahmenregelung entscheiden. Kiezfonds und die daraus geförderten Projekte sind Teil demokratischen Engagements und sollen niemanden bezüglich seiner/ihrer ethnischen Herkunft, Geschlecht, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität diskriminieren.

 

§ 1 Antrags- und Bewilligungsverfahren

 

(1)   Jede/r im Stadtteil lebende/r bzw. arbeitende/r Bürger/in kann einen formlosen Antrag für ein Projekt im jeweiligen Stadtteilzentrum einreichen.

Die Stadtteilzentren fungieren im Rahmen der Vergabe des Kiezfonds als Geschäftsstelle und koordinieren das Verfahren von der Antragstellung bis zur finanziellen Abwicklung.

 

(2)   Die Bürgerjury ist das alleinige Entscheidungsgremium zur Vergabe des Kiezfonds innerhalb eines Stadtteils. Wird sie in einem Stadtteil nicht gebildet, stehen Mittel aus dem Kiezfonds nicht zur Verfügung.

 

(3)   Die Bürgerjury entscheidet auf der Grundlage eingereichter Projektanträge über die Vergabe der Kiezfonds pro Stadtteil und Haushaltsjahr. Es werden kurzfristig umsetzbare Projekte bis ca. 1.000 Euro bewilligt/finanziert. Die Projekte sollen insbesondere einen Beitrag zur Entwicklung des Stadtteils leisten.

 

(4)   Die Träger der Stadtteilzentren stellen jeweils zu Beginn des entsprechenden Haushaltsjahres einen Zuwendungsantrag über die entsprechende Höhe je Stadtteil ihres Verantwortungsbereiches. Das Bezirksamt nimmt eine formalrechtliche Prüfung nach Maßgabe der einschlägigen haushaltsrechtlichen Bestimmungen vor. Das antragstellende Stadtteilzentrum erhält einen entsprechenden schriftlichen Zuwendungsbescheid über die Gesamthöhe der Mittel je Stadtteil.

 

§ 2 Zusammensetzung der Bürgerjury

 

(1)   Die Bürgerjury besteht je nach Größe des Stadtteils in der Regel aus mindestens 15[1] bis maximal 30 Mitgliedern.

 

(2)   Die Bürgerjury setzt sich wie folgt zusammen:

 

    • Sie ist zu 100 Prozent mit nach dem Zufallsprinzip ermittelten Bürgerinnen und Bürgern des jeweiligen Stadtteils besetzt. Im Stadtteil lebende bzw. dort arbeitende Bürger/innen sind zu berücksichtigen. Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg, des Abgeordnetenhauses von Berlin, des Deutschen Bundestages sowie des Bezirksamtes Lichtenberg sind ausgeschlossen. Jugendliche, Migranten/innen und Senioren/innen sowie Frauen und Männer sollen möglichst entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung im Stadtteil vertreten sein.
    • Übersteigt die Zahl der Interessenbekundungen die Zahl der Plätze, wird durch Losverfahren entschieden.
    • Das Bezirksamt ist durch eine Mitarbeiterin / einen Mitarbeiter mit beratender Stimme vertreten.

 

§ 3 Mitgliedschaft

 

(1)   Die der Bürgerjury angehörenden Mitglieder werden durch den Bezirksbürgermeister für mindestens zwei Jahre berufen.

 

(2)   Die Mitglieder können ihre Mitgliedschaft in der Bürgerjury jederzeit durch Erklärung gegenüber der Geschäftsstelle unter Angabe des Rücktrittdatums beenden. Die Geschäftsstelle informiert das Bezirksamt über den Rücktritt, damit eine Nachbesetzung sichergestellt werden kann.

 

§ 4 Vorsitz

 

(1)   Die Mitglieder der Bürgerjury wählen aus ihrem Kreis in der konstituierenden Sitzung eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden sowie eine/n stellvertretende/n Vorsitzende/n. Die/der Vorsitzende beruft die Sitzungen ein und leitet diese. Die/der Vorsitzende wird in ihrer/seiner Funktion durch die Geschäftsstelle unterstützt, insbesondere bezüglich der Erstellung der Einladungen und Protokolle, der Vor- und Nachbereitung der Sitzungen sowie der Aufbereitung und Präsentation der vorliegenden Projektideen und Projektanträge.

 

(2)   Die/der Vorsitzende bzw. die/der stellvertretende Vorsitzende können jederzeit ihre Funktion durch Erklärung gegenüber der Geschäftsstelle niederlegen; eine Nachwahl aus dem Kreis der Mitglieder der Bürgerjury hat in der nächsten Sitzung zu erfolgen.

 

§ 5 Beschlussfähigkeit

 

(1)   Die Bürgerjury ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind.

 

(2)   Die Bürgerjury entscheidet bei Abstimmungen und Beschlussfassungen mit einer einfachen Mehrheit der Anwesenden.

 

§ 6 Sitzungen und Sitzungsintervalle

 

Die Bürgerjury wird einberufen, sobald Projektanträge vorliegen und noch Mittel aus dem Kiezfonds zur Verfügung stehen.

 

(1)              Die Einladungen und Tagesordnungen zur Sitzung werden den Mitgliedern mindestens 14 Tage vor dem Sitzungstermin zugesandt und in geeigneter Form veröffentlicht. Die Tagesordnung ist in Abstimmung zwischen der/dem Vorsitzenden und der Geschäftsstelle aufzustellen.

Ist ein Mitglied an der Sitzungsteilnahme verhindert, so ist dies der Geschäftsstelle umgehend mitzuteilen, damit bei sich ankündigender Nichtbeschlussfähigkeit ggf. ein Alternativtermin organisiert werden kann.

 

(2)   Die Antragsteller werden ebenfalls eingeladen und erhalten in der Sitzung die Möglichkeit, ihr Projekt zu erläutern.

 

(3)   Über die Sitzungen der Bürgerjury ist jeweils von der Geschäftsstelle ein Beschlussprotokoll zu fertigen und in geeigneter Weise zu veröffentlichen. Es sind insbesondere die getroffenen Entscheidungen zu den vorgelegten Projekten nachvollziehbar zu erfassen. Dazu gehört neben der Erläuterung und Dokumentation der genehmigten Projekte auch die dokumentierende Sicherung der abgelehnten oder zurückgestellten Projekte oder Projektideen.

(4)   Die vom Protokollführer/in und der/dem Vorsitzenden der Bürgerjury unterzeichneten Sitzungsprotokolle sind den Mitgliedern der Bürgerjury sowie dem Bezirksamt zu übersenden.

 

§ 7 (Nicht-) Öffentlichkeit

 

(1)   Die Bürgerjury berät öffentlich und entscheidet nicht.

 

(2)   Die Mitarbeiter/innen der Geschäftsstelle aus dem Stadtteilzentrum des jeweiligen Stadtteils und weitere auf Antrag hinzugezogene Fachexperten können an den Sitzungen teilnehmen. Sie haben Rederecht, aber kein Antrags- und Stimmrecht.

 

§ 8 Ausschluss wegen Befangenheit

 

(1)   Ist ein Jurymitglied selber an der Projektantragstellung oder an der Entwicklung/Umsetzung eines zur Abstimmung stehenden Projektes beteiligt, so nimmt dieses Mitglied an der Beratung und Abstimmung zu diesem Projekt nicht teil.

 

(2)   Bestehen Zweifel an der Befangenheit eines Mitglieds entscheidet die Bürgerjury ohne Mitwirkung des/der Betroffenen.

 

§ 9 Inkrafttreten/ Befristung

 

(1)   Diese Rahmenregelung zur Vergabe des Kiezfonds durch eine Bürgerjury ist der verbindliche Handlungsrahmen für alle 13 Stadtteile.

 

(2)   Sie gilt zunächst bis zum 31. 12. 2013 und verlängert sich um jeweils weitere zwei Jahre, sollte die Bezirksverordnetenversammlung zwischenzeitlich keinen anders lautenden Beschluss fassen. Änderungen werden nur durch Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung wirksam.

 

In den Stadtteilen Malchow/Wartenberg/Falkenberg, Alt Hohenschönhausen Nord, Frankfurter Allee Süd, Friedrichsfelde Nord und Rummelsburger Bucht, da hier die Einwohnerzahl unter 15.000 liegt.


[1] In den Stadtteilen Malchow/Wartenberg/Falkenberg, Alt Hohenschönhausen Nord, Frankfurter Allee Süd, Friedrichsfelde Nord und Rummelsburger Bucht, da hier die Einwohnerzahl unter 15.000 liegt.

 
 

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