Auszug - Neues Gremium Suchtprävention
Durch die bereits erfolgte Einbringung der Vorlage zur
Kenntnisnahme DS-Nr. V/378 ist der Antrag DS- Nr. V/297 gegenstandslos
geworden. Es wäre daher sinnvoll, die Drucksache zurückzuziehen. Es erfolgt
eine Rücksprache mit dem Vorsteher wie “korrekt” zu verfahren ist. |
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