Auszug - Initiative für eine Begrenzung der Aufstellung von Geldspielgeräten  

 
 
42. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 13.8
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: mit Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 24.06.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/1768/VI Initiative für eine Begrenzung der Aufstellung von Geldspielgeräten
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:für erledigt erklärt - Ende VI. WP.
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDFraktion CDU
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungÄnderungsantrag
 
Wortprotokoll
Beschluss

Zur Drucksache lag ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU vor

Zur Drucksache lag ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU vor.

Die Fraktion der SPD übernahm die mit der Fraktion der CDU abgestimmte Änderung (siehe Beschluss).

 

Der Antrag zur Beschlussfassung wurde in der geänderten Fassung mehrheitlich beschlossen.

Das Bezirksamt wird ersucht sich beim Senat dafür einzusetzen, dass das Land Berlin eine Initiative zur Novellierung der Spielverordnung des Bundes in den Bundesrat einbringt

Beschluss:

Das Bezirksamt wird ersucht sich beim Senat dafür einzusetzen, dass das Land Berlin eine Initiative zur Novellierung der Spielverordnung des Bundes in den Bundesrat einbringt.

Darin soll das Land Berlin darauf hinwirken, dass bei Gaststättenbetrieben die Voraussetzungen zur Aufstellung von Geldspielgeräten zukünftig klarer gefasst und auch an räumliche, flächenmäßige oder bestimmte Betriebsarten gebunden werden. Dabei soll nach Möglichkeit das Aufstellen von Geldspielautomaten in erlaubnisfreien Gaststätten ohne Alkoholausschank ganz untersagt werden. Ziel dieser Initiative ist es damit den gegenwärtigen Wildwuchs an Kleinstgaststätten zu stoppen bzw. zu begrenzen, deren eigentliches Ziel erkennbar nicht der tatsächliche Gaststättenbetrieb, sondern die Ermöglichung des expansiven Betriebs von Geldspielgeräten ist. Durch diese Regelung soll die hier gegenwärtig offenbar bestehende Rechtslücke geschlossen werden.

 

           

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen