Auszug - Ombudsstelle für von Hartz IV Betroffene
- Die
Antwort des Rechtsamtes liegt vor und wurde an die Ausschussmitglieder
ausgegeben. -
Damit wird deutlich, dass eine Ombudsstelle oder ein spezieller durch die BVV
zu bildender Beirat keine rechtliche Grundlage haben. -
Auf Vorschlag der Fraktion Die Linke.PDS berät der Ausschuss den Entwurf einer
Beschlussempfehlung, in die auf Vorschlag von Herrn Nünthel, CDU-Fraktion,
folgende Ergänzung zur Klarstellung aufgenommen wurde: „Die
Abarbeitung von Einzelfällen ist nicht Gegenstand des Arbeitsauftrages.“ Abstimmung:
für die Änderung: 9 ja 0 gegen 0 Enthaltung für den
Antrag mit Änderung: 9 ja 0 gegen 0
Enthaltung -
Text der Beschlussempfehlung für die Sitzung der BVV am 28. Juni 2007 –
siehe Anlage 6 |
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