Die Beschlussempfehlung wurde mehrheitlich beschlossen
Die
Beschlussempfehlung wurde mehrheitlich beschlossen.
Beschluss:
Beschluss:
Die
Bezirksverordnetenversammlung erklärt: Mit Inkrafttreten des SGB II (Hartz
IV) und SGB XII zum 1. Januar 2005 werden Einmalleistungen wie die
Weihnachtsbeihilfe den Anspruchsberechtigten nicht mehr gewährt. Mit dem
Fehlen dieses Rechtsanspruches erfuhren vor allem Familien mit Kindern
eine besondere soziale Härte.
Das
Bezirksamt wird ersucht sich im Rat der Bürgermeister und gegenüber dem
Senat dafür einzusetzen, dass das Land Berlin über eine
Bundesratsinitiative eine Gesetzesänderung mit dem Ziel einbringt, dass
fürLeistungsempfangende nach SGB
II und XII sowie Asylbewerberleistungsgesetz Einmalleistungen wie
Weihnachtsbeihilfe gewährt und die dafür notwendigen Bundesmittel bereitgestellt
werden.