Kleine Anfrage - KA/0127/VIII
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Quelle: Haushaltsplan von Berlin für die Haushaltsjahre 2018/2019. Bezirkshaushaltsplan Lichtenberg. BVV-Beschluss, S. 267
Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:
Das Bezirksamt antwortet wie folgt:
Zu 1.:
Das Statistikmerkmal „Geflüchtete“ wird vom Amt für Soziales nicht erhoben.
Zum Stichtag 30.06.2017 waren durch die Fachstelle Soziale Wohnhilfe des Amtes für Soziales Lichtenberg 92 Haushalte mit 149 Personen („statusgewandelte“ geflüchtete Menschen nach Zuständigkeitswechsel vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) zum Bezirk Lichtenberg mit Leistungsanspruch gem. SGB II oder SGB XII) in vertragsfreien Unterkünften der BUL (Berliner Unterbringungsleitstelle) und 179 Haushalte mit 381 Personen in vertragsgebundenen Unterkünften der BUL untergebracht.
Hilfeempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind nicht zwangsläufig „Geflüchtete“; hier waren zum Stichtag 30.06.2017 insgesamt 49 Haushalte mit 91 Personen in Einrichtungen des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten untergebracht.
Zu 2.:
Zeitliche Befristungen des Verbleibs in den Einrichtungen des LAF sind dem Amt für Soziales nicht bekannt; die Entscheidung obliegt dem LAF.
Zu 3.:
Hierzu kann das Amt für Soziales keine Aussage treffen; das LAF steuert die Belegung seiner Einrichtungen. Es ist aber möglich, dass Personen nach Abschluss des Asylverfahrens in den Einrichtungen des LAF verbleiben und die Kosten nach dem jeweiligen Leistungsgesetz (SGB II/SGB XII/AsylblG) in diesen Einrichtungen übernommen werden. Der Verbleib kann familiäre, persönliche Gründe haben; aber auch fehlender Wohnraum oder fehlende alternative Unterkünfte sind hierfür ursächlich.
Zu 4.:
Im Jahr 2017 sind durch die Fachstelle Soziale Wohnhilfe Lichtenberg keine Kostenübernahmen zur eigenständigen Wohnungssuche ausgegeben worden.
Zu 5.:
Der Tagessatz ist nicht abhängig vom Erwerbseinkommen, jedoch wird aufgrund eines vorhandenen Erwerbseinkommens ein Eigenanteil an den Unterkunftskosten geprüft.
Zu 6.:
Die Entwicklung der Anzahl der unter den Produkten 80633 und 80634 beratenen Personen durch die Fachstelle Soziale Wohnhilfe Lichtenberg ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Das Produkt 80634 ist für das Jahr 2017 nicht mehr Bestandteil des Produktkataloges. Hierfür wurden die Produkte „80921-Unterbringung zur Beseitigung von Obdachlosigkeit“ und „80922-Sozialpädagogische Beratung zur Erlangung von Wohnraum oder sonstigen Wohnformen) neu erstellt.
Zu 7.:
Während die Produktberatungen zum Produkt 80633 verhältnismäßig gleichbleibend sind, ist bei den Produktberatungen zu 80634 (80921/80922 noch kein Vergleich möglich) ein deutlicher Anstieg erkennbar. Dieser resultiert aus den Beratungen „statusgewandelter“ geflüchteter Menschen, für die der Bezirk Lichtenberg zuständig geworden ist.
Zu 8.:
Die Sozialarbeiter*innen der Fachstelle Soziale Wohnhilfe stellen in sozialpädagogischen Beratungsgesprächen einen möglichen individuellen Hilfebedarf gem. § 67 ff. SGB XII fest. In diesen Beratungsgesprächen erfolgt die individuelle Hilfebedarfsermittlung an Hand eines Hilfebedarfsrasters (Nutzung eines internen Fragenkataloges) und die Prüfung der vorliegenden anspruchsbegründenden Tatbestandsmerkmale mit anschließender Feststellung eines bedarfsgerechten Leistungstyps für Hilfen nach § 67 ff. SGB XII sowie die Auswahl und Vermittlung eines Betreuungsträgers. Die Aufarbeitung und Bearbeitung des ermittelten Hilfebedarfs durch Klient*in und Betreuungsträger wird anhand eines individuellen Hilfeplanes durch gemeinsame Hilfekonferenzen und Rücksprachen kontinuierlich begleitet. Im weiteren Verlauf der Hilfen nach § 67 ff. SGB XII werden die Hilfeziele gemäß der bestehenden Hilfeplanung angepasst.
Zu 9.:
In den Bereichen „Fachstelle Soziale Wohnhilfe“ und „Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“ wurde die Personalstärke erhöht.
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