Kleine Anfrage - KA/0126/VIII  

 
 
Nummer:KA/0126/VIIIEingang:14.11.2017
Eingereicht durch:Pohle, Robert
Weitergabe:14.11.2017
Fraktion:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFälligkeit:28.11.2017
Antwort von:BzStRin StadtSozWiArbBeantwortet:05.12.2017
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von BerlinErledigt:05.12.2017
  Fristverlängerung:
 
Betreff:Informelle Planwerke in der Stadtentwicklung
Anlagen:
BA Antwortschreiben PDF-Dokument
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Welche informellen, gesetzlich nicht vorgeschriebenen Planwerke in der Stadtentwicklung werden aktuell im Bezirksamt angewandt?

 

  1. Wann wurden sie zuletzt aktualisiert?

 

  1. Für welche Prognoseräume hält das Bezirksamt die Aufstellung bzw. Aktualisierung von Bereichsentwicklungsplänen bis 2021 für sinnvoll?

 

  1. Nach welchen Kriterien beurteilt das Bezirksamt die Dringlichkeit, mit der für die einzelnen Prognoseräume Bereichsentwicklungspläne aufgestellt bzw. aktualisiert werden sollten?

 

  1. Bis wann beabsichtigt das Bezirksamt für die einzelnen Prognoseräume Bereichsentwicklungspläne aufzustellen bzw. zu aktualisieren?

 

  1. Nach welchen Kriterien beurteilt das Bezirksamt die Dringlichkeit, mit der die 1998 beschlossenen Dorfentwicklungspläne aktualisiert werden sollten?

 

  1. Bis wann beabsichtigt das Bezirksamt, die Dorfentwicklungspläne zu aktualisieren?

 

  1. Wann wird die Bereichsentwicklungsplanung Wohnen (BEP Wohnen) in die Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung gehen?

 

  1. Welche informellen Planwerke werden aktuell im Bezirksamt erarbeitet oder aktualisiert?

 

  1. Wie ist ihr Bearbeitungsstand und wann werden voraussichtlich die entsprechenden Vorlagen zur Beschlussfassung in die Bezirksverordnetenversammlung eingebracht?

 

 

Kleine Anfragen Antworttext

Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:

 

  1. Welche informellen, gesetzlich nicht vorgeschriebenen Planwerke in der Stadtentwicklung werden aktuell im Bezirksamt angewandt?

 

  1. Wann wurden sie zuletzt aktualisiert?

 

  1. Für welche Prognoseräume hält das Bezirksamt die Aufstellung bzw. Aktualisierung von Bereichsentwicklungsplänen bis 2021 für sinnvoll?

 

  1. Nach welchen Kriterien beurteilt das Bezirksamt die Dringlichkeit, mit der für die einzelnen Prognoseräume Bereichsentwicklungspläne aufgestellt bzw. aktualisiert werden sollten?

 

  1. Bis wann beabsichtigt das Bezirksamt für die einzelnen Prognoseräume Bereichsentwicklungspläne aufzustellen bzw. zu aktualisieren?

 

  1. Nach welchen Kriterien beurteilt das Bezirksamt die Dringlichkeit, mit der die 1998 beschlossenen Dorfentwicklungspläne aktualisiert werden sollten?

 

  1. Bis wann beabsichtigt das Bezirksamt, die Dorfentwicklungspläne zu aktualisieren?

 

  1. Wann wird die Bereichsentwicklungsplanung Wohnen (BEP Wohnen) in die Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung gehen?

 

  1. Welche informellen Planwerke werden aktuell im Bezirksamt erarbeitet oder aktualisiert?

 

  1. Wie ist ihr Bearbeitungsstand und wann werden voraussichtlich die entsprechenden Vorlagen zur Beschlussfassung in die Bezirksverordnetenversammlung eingebracht?

 

 

 

 

 

Das Bezirksamt teilt Folgendes mit:

 

Zu 1.

Informelle Planungen werden vorwiegend im Fachbereich Stadtplanung angewandt. Dazu gehören z. B. Rahmenpläne, Rahmenkonzepte, das Soziale Infrastrukturkonzept, die Dorfentwicklungspläne. Die Bereichsentwicklungsplanung ist gesetzlich im §4 Abs. 2 des Ausführungsgesetzes zum BauGB (AG BauGB) verankert.

 

Zu 2.

Die informellen Planwerke widmen sich speziellen Themen und Bezugsräumen, was zur unregelmäßigen Bearbeitung führt. Die Nutzungskonzepte aus den Bereichsentwicklungsplänen liegen im Entwurf aus den Jahren 2004 2006 vor. Der letzte Entwicklungsplan zur Bereichsentwicklungsplanung Wohnen ist auf November 2016 datiert. Die Basisdaten zu den Planentwürfen sind älter, z. B. sind die Einwohnerbestands- und Prognosedaten zur Bereichsentwicklungsplanung Wohnen von Dezember 2015.

 

Zu 3. und 4.

Allgemein richtet sich die Dringlichkeit für solche Konzepte vor allem danach, inwieweit sich aus den aktuell bekannten Entwicklungen in den jeweiligen Gebieten die Gefahr von Nutzungskonflikten ergeben.

 

Der Konflikt aus dem aktuell stark gefragten Wohnraum und den sich daraus ergebenden Bedarfen an sozialer Infrastruktur sind für die bezirkliche Entwicklung vordringlich und werden im Rahmen des Sozialen Infrastrukturkonzeptes behandelt. Weitere dringende Bedarfe für die Aufstellung oder Aktualisierung von Bereichsentwicklungsplänen bestehen gegenwärtig nicht.

 

In Bezug auf die Gewerbeentwicklung wird ein Rahmenplan für das Gewerbegebiet Herzbergstraße bearbeitet.

Durch das ebenfalls in Bearbeitung befindliche Rahmenkonzept zum Gewerbegebiet Rhinstraße 137/139 sollen die dort von den Eigentümern gewünschten künftigen Nutzungen auf deren Verträglichkeit geprüft werden.

 

r die Großsiedlungen sind Entwicklungskonzepte zur Prüfung von Nachverdichtungspotentialen geplant. Für den Bereich Fennpfuhl ist ein solches bereits in Bearbeitung.

 

Zu 5.

Die Bereichsentwicklungsplanung entspricht auf Bezirksebene dem Flächennutzungsplan und umfasst alle Nutzungsarten im Sinne einer vorbereitenden Bauleitplanung für die Aufstellung von Bebauungsplanverfahren. Die Bereichsentwicklungsplanung bzw. die Bebauungsplanverfahren werden entsprechend den zur Verfügung stehenden Ressourcen weiter bearbeitet.

 

Zu 6. und 7.

Die Dorfentwicklungspläne beziehen sich insbesondere auf den Erhalt der städtebaulichen Eigenart in den 3 Dörfern Malchow, Wartenberg und Falkenberg. Da dies unverändert gilt, ist eine Aktualisierung der Dorfentwicklungspläne daher nicht vordringlich.

 

Zu 8.

Die Bearbeitung der Bereichsentwicklungsplanung Wohnen wurde wegen der hohen dynamischen Entwicklung von Basisdaten wie Einwohnerdaten und Wohnungsbaupotentialumfang zurückgestellt. Zum Zeitpunkt der Fertigstellung einer Analyse wären die Ergebnisse schon wieder von der Weiterentwicklung des Bezirks überholt worden.

 

Zu 9.

Aktuell wird von der Abteilung Stadtentwicklung, Soziales, Wirtschaft und Arbeit das Soziale Infrastrukturkonzept und die Rahmenpläne Herzbergstraße und Rhinstraße und das Entwicklungskonzept Fennpfuhl bearbeitet. In der Zuständigkeit der Abteilung Schule, Sport, Umwelt und Verkehr befindet sich die Schulentwicklungsplanung in Bearbeitung.

 

Zu 10.

Der Entwurf des Sozialen Infrastrukturkonzeptes geht in Kürze zur Beschlussfassung in das Bezirksamt, die BVV erhält den Beschluss zur Kenntnis. Die Entwürfe für die anderen genannten Planwerke liegen noch nicht vor und werden im nächsten Jahr der BVV vorgelegt.

 

 

 

 
 

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