Kleine Anfrage - KA/0098/VIII  

 
 
Nummer:KA/0098/VIIIEingang:27.06.2017
Eingereicht durch:Pohle, Robert
Weitergabe:27.06.2017
Fraktion:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFälligkeit:11.07.2017
Antwort von:BzStRin StadtSozWiArbBeantwortet:11.07.2017
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von BerlinErledigt:11.07.2017
  Fristverlängerung:
 
Betreff:Sicherung der städtebaulichen Grundstruktur der Großsiedlung Fennpfuhl
Anlagen:
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Welche städtebaulichen Elemente, wie z. B. Straßen, Plätze, Grünanlagen, Wege, prägen wesentlich das Ortsbild der Großsiedlung Fennpfuhl?

 

  1. Mit welcher Zielsetzung wurde 2001 eine Gestaltungssatzung für den Fennpfuhl erlassen?

 

  1. Aus welchen Gründen konnte das Erscheinungsbild der Großsiedlung trotz Gestaltungssatzung nicht bewahrt werden?

 

  1. Welche Stärken und Schwächen der städtebaulichen Grundstruktur der Großsiedlung erkennt das Bezirksamt?

 

  1. Wie könnte die städtebauliche Grundstruktur baurechtlich gesichert werden?

 

  1. Welche Argumente sprechen für und welche gegen den Erlass einer städtebaulichen Erhaltungssatzung für die Großsiedlung?

 

  1. Wie lassen sich die großgigen Innenhöfe der Großsiedlung baurechtlich sichern?

 

  1. Wie hoch schätzt das Bezirksamt den Personalbedarf zur Umsetzung einer städtebaulichen Erhaltungssatzung für die Großsiedlung Fennpfuhl ein?

 

Kleine Anfragen Antworttext

Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:

 

  1. Welche städtebaulichen Elemente, wie z. B. Straßen, Plätze, Grünanlagen, Wege, prägen wesentlich das Ortsbild der Großsiedlung Fennpfuhl?

 

  1. Mit welcher Zielsetzung wurde 2001 eine Gestaltungssatzung für den Fennpfuhl erlassen?

 

  1. Aus welchen Gründen konnte das Erscheinungsbild der Großsiedlung trotz Gestaltungssatzung nicht bewahrt werden?

 

  1. Welche Stärken und Schwächen der städtebaulichen Grundstruktur der Großsiedlung erkennt das Bezirksamt?

 

  1. Wie könnte die städtebauliche Grundstruktur baurechtlich gesichert werden?

 

  1. Welche Argumente sprechen für und welche gegen den Erlass einer städtebaulichen Erhaltungssatzung für die Großsiedlung?

 

  1. Wie lassen sich die großgigen Innenhöfe der Großsiedlung baurechtlich sichern?

 

  1. Wie hoch schätzt das Bezirksamt den Personalbedarf zur Umsetzung einer städtebaulichen Erhaltungssatzung für die Großsiedlung Fennpfuhl ein?

 

 

 

Das Bezirksamt teilt Folgendes mit:

 

  1. Welche städtebaulichen Elemente, wie z. B. Straßen, Plätze, Grünanlagen, Wege, prägen wesentlich das Ortsbild der Großsiedlung Fennpfuhl?

 

Die Großsiedlung Fennpfuhl zeichnet sich durch ihre grüne und städtische Mitte, den Fennpfuhl-Park und den Anton-Saefkow-Platz, aus. Promenaden und kleinere Plätze gliedern den öffentlichen Raum, um den sich großgige Wohnhöfe gruppieren. Das Leitbild „Wohnen im Grünen mitten in der Stadt“ wurde entwickelt.

 

 

  1. Mit welcher Zielsetzung wurde 2001 eine Gestaltungssatzung für den Fennpfuhl erlassen?

 

  1. Aus welchen Gründen konnte das Erscheinungsbild der Großsiedlung trotz Gestaltungssatzung nicht bewahrt werden?

 

Eine Gestaltungsverordnung wurde nicht erlassen.

 

 

  1. Welche Stärken und Schwächen der städtebaulichen Grundstruktur der Großsiedlung erkennt das Bezirksamt?

 

Folgende Stärken und Schwächen zeichnet die städtebauliche Grundstruktur der Großsiedlung Fennpfuhl aus.

 

Stärken:

  • Anton-Saefkow-Platz und die Promenade mit den Senkgärten als urbane Mitte
  • Fennpfuhl-Park als zentraler Erholungsraum
  • Promenaden, für einen vom Pkw getrennten Fuß- und Radverkehr
  • Einrichtungen der sozialen Infrastruktur liegen fußufig gut erreichbar
  • Untergeordnete Versorgungszentren befanden sich an markanten Stellen in der Großsiedlung
  • Platzierung der Stellplatz- und Parkplatzanlagen an den Hauptverkehrsstraßen, überwiegend am Rand der Großsiedlung

 

Schwächen:

  • Barrierewirkung der Verkehrstrassen Landsberger Allee, Weißenseer Weg, Hohenschönhauser Straße, Storkower Straße
  • Nicht ausreichende Stell- und Parkplätze (verstärkt ist Parken auf dem Gehweg im Wohngebiet angeordnet)
  • Einrichtungen der sozialen Infrastruktur liegen für den Pkw-Verkehr ungünstig zu erreichen

 

 

  1. Wie könnte die städtebauliche Grundstruktur baurechtlich gesichert werden?

 

Im Rahmen der Förderprogramme „Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ und „Stadtumbau Ost“ wurden bereits informelle Rahmenpläne erarbeitet, die Grundlage für Aufwertungsmaßnahmen bildeten und bilden.

 

In einem städtebaulichen Rahmenplan könnte die Grundstruktur der Großsiedlung Fennpfuhl, deren Qualitäten und Defizite und eine Strategie zur weiteren Entwicklung ausgearbeitet werden. Da ein solcher Rahmenplan jedoch nur informell wirkt, ist er für eine baurechtliche Sicherung der städtebaulichen Grundstruktur nicht ausreichend. Der Rahmenplan würde aber ermöglichen, weitergehende Maßnahmen aufeinander abzustimmen. Da der Schutz der städtebaulichen Grundstruktur augenscheinlich in Eigentumsrechte eingreift, d.h. über Baurechte, Entschädigungsansprüche u.ä. entscheiden würde, ist zum Beispiel ein Bebauungsplanverfahren erforderlich.

 

Auf der Grundlage eines Rahmenplans könnte auch die Abgabe landeseigener Flächen aus dem Fach- oder Finanzvermögen, d.h. eine Selbstbindung des Bezirks und eindeutige Voten bzgl. der Entwicklung von Flächen des Landes im Sinne der Großsiedlung, nachvollziehbar begründet werden. Dies wäre ein flexibleres Instrument als eine städtebauliche Erhaltungsverordnung, die zwar Regelungen trifft, die weitere Initiative aber den Eigentümern überlässt.

 

 

  1. Welche Argumente sprechen für und welche gegen den Erlass einer städtebaulichen Erhaltungssatzung für die Großsiedlung?

r:

  • Neubau im Typus der Großsiedlung wird gefördert Erscheinungsbild bleibt erhalten
  • Selbstbindung des Landes

 

Gegen:

  • Kaum Privateigentümer, die aufgrund der dort in der Regel fehlenden stadtteilbezogenen Sichtweise die eigentliche Zielgruppe einer Erhaltungsverordnung sind
  • Vielfältige Veränderungen sind bereits erfolgt oder genehmigt (Bspw. Abbruch Seeterrassen, Neubau CPC, Möllendorff-Passage, Veränderung des Roederplatzes vom Dienstleistungszentrums zum Handelsstandort, Abbruch Schule Berhard-Bästlein-Straße)
  • Schwerpunkt ist der Erhalt baulichen Anlagen und Schutz vor Abbruch oder starker Veränderung
  • Aufwändige Erarbeitung und Betreuung
  • Finanzielle Ressourcen bspw. für Erwerb von Flächen (durch „Bauverbot“) erforderlich

 

 

  1. Wie lassen sich die großgigen Innenhöfe der Großsiedlung baurechtlich sichern?

 

Durch Bebauungspläne wären die großgigen Innenhöfe der Großsiedlung vor Bebauung zu sichern. Allerdings wären dann ggf. bereits jetzt bestehende Baurechte zu entschädigen. Es wäre aber auch möglich, vorhandene landeseigene Flächen nicht abzugeben um auf diese Weise aus der Position des Eigentümers heraus auf eine Bebauung zu verzichten.

 

 

  1. Wie hoch schätzt das Bezirksamt den Personalbedarf zur Umsetzung einer städtebaulichen Erhaltungssatzung für die Großsiedlung Fennpfuhl ein?

 

r die Steuerung der Erarbeitung der städtebaulichen ErhaltungsVO wird neben finanziellen Mitteln eine ganze Personenstelle und für die Umsetzung (Antragsbearbeitung, Ordnungswidrigkeitsverfahren, etc.) eine halbe Personenstelle benötigt.

 

 

 
 

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