Kleine Anfrage - KA/0028/VIII
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Das Bezirksamt bittet um Kenntnisnahme folgender Informationen:
Zu Frage 1:
Nachdem im Jahr 2015 die Antragszahlen aufgrund von Rentenerhöhungen und Anpassungen des Mindestlohnes gegenüber dem Vorjahr leicht rückgängig waren, brachte die Wohngeldnovelle Anfang 2016 eine Steigerung des Antragsvolumens.
Zu Frage 2:
Wie bei den Wohngeldanträgen hat sich auch die Anzahl der eingehenden Anträge auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines im Jahr 2016 stark erhöht.
Zu Frage 3:
Die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten für die Wohngeldanträge als auch für die WBS-Anträge sind in den vergangenen Monaten sprunghaft angestiegen. Ursache hierfür sind zum einen die Wohngeldnovelle sowie das Auslaufen der Freistellungen von der Belegungsbindung als auch die schwierige Personalsituation.
Durchschnittliche Bearbeitungszeiten Wohngeld (Angabe in Wochen)
Durchschnittliche Bearbeitungszeiten Wohnberechtigungsschein (Angabe in Wochen)
*) Angaben liegen noch nicht vor
Zu Frage 4 und 5:
Während in den Jahren 2014 und 2015 durchgehend 11 Mitarbeiterinnen, davon zwei Mitarbeiterinnen nur zu 50 Prozent, in der Wohngeldstelle eingesetzt waren, variiert die Anzahl im Jahr 2016.
Aufgrund der Wohngeldnovelle wurden dem Wohnungsamt drei zusätzliche Stellen bewilligt, davon zwei befristet.
Die unbefristete Stelle konnte zeitnah besetzt werden, jedoch kommt diese aufgrund eines wegen Schwangerschaft erteilten Beschäftigungsverbots aktuell nicht zum Tragen.
Bei den befristeten Stellen gab es einen Wechsel. Die neuen Mitarbeiterinnen befinden sich zurzeit in der Einarbeitungsphase.
Ende 2016 waren im Wohnungsamt (theoretisch) 13 Mitarbeiterinnen in der Wohngeldbearbeitung eingesetzt. Zwei Mitarbeiterinnen davon sind je zur Hälfte in der Wohngeld- und BuT-Bearbeitung beschäftigt. Wie bereits oben erwähnt, befinden sich aktuell zwei Mitarbeiterinnen in der Einarbeitungsphase, zwei Mitarbeiterinnen sind dauerkrank bzw. es besteht ein Beschäftigungsverbot. Weitere zwei Mitarbeiterinnen sind zum 31.12.2016 altersbedingt ausgeschieden.
In der WBS-Bearbeitung sind 2 Mitarbeiterinnen eingesetzt.
Zu Frage 6:
Ausgehend davon, dass mit der Beendigung der Einarbeitungsphase sowie der Nachbesetzung der freien Stellen sich die Situation bei der Wohngeldbearbeitung ab Mitte des Jahres wieder normalisieren wird, muss im WBS-Bereich nachgesteuert werden.
Aus diesem Grund wurde bereits im vergangenen Jahr eine Stelle amtsintern in den WBS-Bereich verlagert. Das Stellenbesetzungsverfahren hierzu ist abgeschlossen, die neue Mitarbeiterin wird zurzeit eingearbeitet.
Aufgrund der geplanten sozialen Bauvorhaben des Senats in der Stadt ist auch künftig mit einem weiteren Anstieg an Anträgen im WBS-Bereich zu rechnen. Deshalb ist geplant, demnächst eine weitere Stelle intern zu verlagern und auszuschreiben.
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