Kleine Anfrage - KA/0007/VIII
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Das Bezirksamt bittet die BVV um folgende Kenntnisnahme:
Zu 1)
Zu 2.) An keiner der v.g. Schulen gibt es überdachte Fahrradstellplätze.
Zu 3.)
Zu 4.) Unabhängig von der AV Stellplätze hat jede Schule ihren spezifischen Bedarf an Fahrradabstellplätzen. Die AV Stellplätze findet ihre formale Anwendung vornehmlich bei Schulneubauten oder Grundinstandsetzungen von Freianlagen und Gebäuden.
Bei Bestandsschulen wird grundsätzlich von einer dem Standort entsprechenden Versorgung ausgegangen. Bei Bedarfsänderungen hat die Schule die Möglichkeit, den Ausbau von Kapazitäten beim Bezirk (Schulträger oder SGA) zu beantragen.
Gleiches gilt für die Qualität der Anlagen, da die Anforderungen an die Funktionalität deutlich variieren.
Zu 5.) Die Radabstellplätze sind den Meldungen der Schulen entsprechend eingerichtet worden und genießen baurechtlich Bestandschutz. Es wurde auch kein Mehrbedarf von den Schulen gemeldet, deshalb wird dieser Zustand auch derzeit nicht geändert.
Anders verhält es sich bei der Neuerrichtung von Schulgebäuden. Hier werden selbstverständlich die Bestimmungen der Bauordnung von Berlin incl. der Ausführungsvorschriften beachtet. Hierzu gehören auch die Bestimmungen der AV Stellplätze, auch wenn diese seit dem 31.12.2012 außer Kraft ist.
Zu 6.) Pauschal werden keine Haushaltsmittel für Fahrradabstellanlagen bereitgestellt. Die Abarbeitung von Anträgen der Schulen erfolgt bedarfsgerecht aus der laufenden Grünflächenunterhaltung. Bei Anträgen mit größerem finanziellen Aufwand muss ggf. eine Priorität im Folgejahr vorgehalten werden.
Zu 7.) Mängel an den Anlagen, die sich aus Verschleiß oder Zerstörung ergeben, sind durch die Hausmeister/innen dem zuständigen SGA oder dem Schulträger zu melden. Eine Beseitigung der Mängel erfolgt zeitnah aus der laufenden Grünflächenunterhaltung, ggf. im Folgejahr bei größerem finanziellen Aufwand. Gleiches gilt für veränderten Bedarf. Ansonsten gelten die in 6. getätigten Aussagen.
Hinweis: Die Angaben zur Paul-und-Charlotte-Kniese-Schule, die eine Gemeinschaftsschule ist, die auch als Sonderpädagogisches Förderzentrum, Förderschwerpunkt „Sehen“ fungiert, sind der Beantwortung der Kleinen Anfrage KA/0009/VIII zu entnehmen.
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