Kleine Anfrage - KA/0007/VIII  

 
 
Nummer:KA/0007/VIIIEingang:16.11.2016
Eingereicht durch:Pohle, Robert
Weitergabe:16.11.2016
Fraktion:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFälligkeit:30.11.2016
Antwort von:BzStR SchulSpOrdUmVerBeantwortet:30.01.2017
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von BerlinErledigt:30.01.2017
  Fristverlängerung:27.01.2017
 
Betreff:Radabstellplätze an Schulen mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten
Anlagen:
KA 0007-VIII Terminverlängerung PDF-Dokument
KA 0007-0009 -VIII TV PDF-Dokument
BA Antwortschreiben PDF-Dokument
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Wie viele Radabstellplätze bestehen auf den Schulgeländen der Schulen mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten im Bezirk (bitte nach den einzelnen Schulen auflisten)?
  2. Wie viele von ihnen sind überdacht (bitte nach den einzelnen Schulen auflisten)?
  3. Wie viele von ihnen ermöglichen eine Sicherung des Fahrrads am Rahmen, z.B. mittels eines Kreuzberger Bügels (bitte nach den einzelnen Schulen auflisten)?
  4. Erachtet das Bezirksamt Anzahl und Qualität der Radabstellplätze für ausreichend (bitte nach den einzelnen Schulen auflisten)?
  5. Werden die Richtzahlen der AV Stellplätze, Anlage 2 erfüllt (bitte nach den einzelnen Schulen auflisten)?
  6. Wie viele Mittel sind für den Ausbau und die Unterhaltung der Radabstellplätze im Bezirkshaushalt für 2016 und 2017 eingestellt?
  7. Wie plant das Bezirksamt erkannte Mängel in Anzahl und Qualität der Radabstellplätze perspektivisch zu beheben?

 

Kleine Anfragen Antworttext

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Wie viele Radabstellplätze bestehen auf den Schulgeländen der Schulen mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten im Bezirk (bitte nach den einzelnen Schulen auflisten)?
  2. Wie viele von ihnen sind überdacht (bitte nach den einzelnen Schulen auflisten)?
  3. Wie viele von ihnen ermöglichen eine Sicherung des Fahrrads am Rahmen, z.B. mittels eines Kreuzberger Bügels (bitte nach den einzelnen Schulen auflisten)?
  4. Erachtet das Bezirksamt Anzahl und Qualität der Radabstellplätze für ausreichend (bitte nach den einzelnen Schulen auflisten)?
  5. Werden die Richtzahlen der AV Stellplätze, Anlage 2 erfüllt (bitte nach den einzelnen Schulen auflisten)?
  6. Wie viele Mittel sind für den Ausbau und die Unterhaltung der Radabstellplätze im Bezirkshaushalt für 2016 und 2017 eingestellt?
  7. Wie plant das Bezirksamt erkannte Mängel in Anzahl und Qualität der Radabstellplätze perspektivisch zu beheben?

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV um folgende Kenntnisnahme:

 

Zu 1)

 

Schul-Nr.

Schule

Anzahl der Radabstellplätze

11S02

Schule am Fennpfuhl

10

11S05

Schule am Grünen Grund

12

Filiale Herzbergstr.

keine

11S06

Selma-Lagerlöf-Schule

30

11S07

Carl-von-Linné-Schule

48

davon 34 an der Schule und

           14 an der Turnhalle

11S08

Schule Am Breiten Luch

40

11S12

Nils-Holgersson-Schule

46

 

 

Zu 2.)

An keiner der v.g. Schulen gibt es überdachte Fahrradstellplätze.

 

 

Zu 3.)

 

Schul-Nr.

Schule

glichkeit der Sicherung, z.B. durch Kreuzberger Bügel

11S02

Schule am Fennpfuhl*

keine

11S05

Schule am Grünen Grund

alle 12

Filiale Herzbergstr.

keine

11S06

Selma-Lagerlöf-Schule

alle 30

11S07

Carl-von-Linné-Schule

alle 48

11S08

Schule Am Breiten Luch

keiner

11S12

Nils-Holgersson-Schule

2 von 46

 

 

Zu 4.)

Unabhängig von der AV Stellplätze hat jede Schule ihren spezifischen Bedarf an Fahrradabstellplätzen. Die AV Stellplätze findet ihre formale Anwendung vornehmlich bei Schulneubauten oder Grundinstandsetzungen von Freianlagen und Gebäuden.

 

Bei Bestandsschulen wird grundsätzlich von einer dem Standort entsprechenden Versorgung ausgegangen. Bei Bedarfsänderungen hat die Schule die Möglichkeit, den Ausbau von Kapazitäten beim Bezirk (Schulträger oder SGA) zu beantragen.

 

Gleiches gilt für die Qualität der Anlagen, da die Anforderungen an die Funktionalität deutlich variieren.

 

 

Zu 5.)

Die Radabstellplätze sind den Meldungen der Schulen entsprechend eingerichtet worden und genießen baurechtlich Bestandschutz. Es wurde auch kein Mehrbedarf von den Schulen gemeldet, deshalb wird dieser Zustand auch derzeit nicht geändert.

 

Anders verhält es sich bei der Neuerrichtung von Schulgebäuden. Hier werden selbstverständlich die Bestimmungen der Bauordnung von Berlin incl. der Ausführungsvorschriften beachtet. Hierzu gehören auch die Bestimmungen der AV Stellplätze, auch wenn diese seit dem 31.12.2012 außer Kraft ist.

 

 

Zu 6.)

Pauschal werden keine Haushaltsmittel für Fahrradabstellanlagen bereitgestellt. Die Abarbeitung von Anträgen der Schulen erfolgt bedarfsgerecht aus der laufenden Grünflächenunterhaltung. Bei Anträgen mit größerem finanziellen Aufwand muss ggf. eine Priorität im Folgejahr vorgehalten werden.

 

 

Zu 7.)

ngel an den Anlagen, die sich aus Verschleiß oder Zerstörung ergeben, sind durch die Hausmeister/innen dem zuständigen SGA oder dem Schulträger zu melden. Eine Beseitigung der Mängel erfolgt zeitnah aus der laufenden Grünflächenunterhaltung, ggf. im Folgejahr bei größerem finanziellen Aufwand. Gleiches gilt für veränderten Bedarf.

Ansonsten gelten die in 6. getätigten Aussagen.

 

 

Hinweis:

Die Angaben zur Paul-und-Charlotte-Kniese-Schule, die eine Gemeinschaftsschule ist, die auch als Sonderpädagogisches Förderzentrum, Förderschwerpunkt „Sehen“ fungiert, sind der Beantwortung der Kleinen Anfrage KA/0009/VIII zu entnehmen.

 

 

 
 

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