Kleine Anfrage - KA/0003/VIII
Das Bezirksamt hat mit der HOWOGE vertraglich vereinbart, dass diese eine mit Bäumen und Sträuchern bewachsene Fläche an der Ruschestraße Ecke Gotlindestraße in einen Parkplatz umwandelt. Damit soll laut Kleiner Anfrage 0755/VII der Wegfall des Parkplatzes in der Rathausstraße „in zumutbarer Entfernung ausgeglichen“ werden.
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:
Das Bezirksamt hat mit der HOWOGE vertraglich vereinbart, dass diese eine mit Bäumen und Sträuchern bewachsene Fläche an der Ruschestraße Ecke Gotlindestraße in einen Parkplatz umwandelt. Damit soll laut Kleiner Anfrage 0755/VII der Wegfall des Parkplatzes in der Rathausstraße „in zumutbarer Entfernung ausgeglichen“ werden.
Das Bezirksamt bittet die BVV um folgende Kenntnisnahme:
Zu 1)Mit dem Einigungsvertrag (03.10.1990) ist die Fläche für den Parkplatzneubau in der Ruschestraße (Eigentum des Volkes) in das Kommunalvermögen des Landes Berlin übergegangen. Auf Grund der Erweiterung der Ruschestraße (Planung 2004 / 2005) wurde die in Rede stehende Fläche an der Ruschestraße (FS180) in das Fachvermögen Straßenland übergeleitet. Als öffentliches Straßenland wurde diese Fläche im Jahre 2009 gewidmet.
Zu 2)Die Fläche in der Ruschestraße verbleibt als gewidmetes Straßenland beim Land Berlin (Fachvermögen SGA).
Zu 3)Der Parkplatz in der Ruschestraße dient nicht nur zur Beseitigung des Parkplatzdruckes in der Rathausstraße, sondern auch als Ausgleich für die umliegende Wohnbebauung.
Zu 4)Auf der Fläche wird der Wildwuchs beseitigt, da nur so eine Stellplatzanlage geschaffen werden kann. Schützenswerte Bäume sind nicht vorhanden. Mit dem Neubau des Parkplatzes werden auch auf dieser Fläche 7 neue Bäume gepflanzt.
Zu 5)Hier fand bisher keine Prüfung statt. Vor der Herstellung des Parkplatzes werden die Berliner Wasserbetriebe den grünen Bewuchs der Flächen beseitigen, da der darunterliegende übergeordnete Abwasserkanal im Jahre 2017 erneuert werden muss. Im Rahmen der noch zu erteilenden Sondernutzungserlaubnis werden die Berliner Wasserbetriebe beauftragt, die entsprechenden Untersuchungen zu tätigen.
Zu 6)Ja, geeignete öffentliche Flächen stehen im erweiterten Umkreis nicht zur Verfügung. Mit der Ausweisung der Rathausstraße als Einbahnstraße wurde bereits die Parkordnung durch „schräg zum Bord parken“ optimiert.
Zu 7)Der Bezirk beabsichtigt nicht die Vereinbarung zu kündigen bzw. zu verändern, da dieser Parkplatz Voraussetzung für das Anlegen von Radverkehrsstreifen in diesem Abschnitt der Ruschestraße ist.
Zu 8)Es existieren keine derartigen anderen Flächen auf denen das Fachamt Parkplätze plant.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |