Kleine Anfrage - KA/0003/VIII  

 
 
Nummer:KA/0003/VIIIEingang:03.11.2016
Eingereicht durch:Schuler, Camilla
Weitergabe:03.11.2016
Fraktion:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFälligkeit:17.11.2016
Antwort von:BzStR StadtBeantwortet:22.11.2016
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von BerlinErledigt:22.11.2016
  Fristverlängerung:
 
Betreff:Grünfläche Ruschestraße
Anlagen:
BA Antwortschreiben PDF-Dokument
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Das Bezirksamt hat mit der HOWOGE vertraglich vereinbart, dass diese eine mit Bäumen und Sträuchern bewachsene Fläche an der Ruschestraße Ecke Gotlindestraße in einen Parkplatz umwandelt. Damit soll laut Kleiner Anfrage 0755/VII der Wegfall des Parkplatzes in der Rathausstraße „in zumutbarer Entfernung ausgeglichen“ werden.

 

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

  1. Wer war der bisherige Eigentümer der Fläche in der Ruschestraße, auf dem die HOWOGE nun einen Parkplatz errichten soll?

 

  1. Wurde im Zuge der Vertragsvereinbarung die Fläche in der Ruschestraße vom Bezirk an die HOWOGE verkauft oder fand kein Eigentümerwechsel statt?

 

  1. Aus welchen Gründen hält das Bezirksamt die Schaffung eines Ausgleichsparkplatzes in ca. 800 m Entfernung dafür geeignet, den ggf. entstehenden Parkdruck in der Rathausstraße auszugleichen?

 

  1. Wie viele Bäume stehen auf der genannten Fläche und wie viele müssen davon voraussichtlich für den Parkplatz gefällt werden? Wird es für sie Ersatzpflanzungen geben? Wenn ja, wo?

 

  1. Wurde vor der Entscheidung geprüft, welche und wie viele Tiere auf der bewaldeten Fläche leben und ob die dort gesichteten Fledermäuse auf der betreffenden Fläche Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten besitzen? Wenn ja, wie lautete das Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Hat das Bezirksamt andere Alternativen für den Ausgleichsparkplatz in die Überlegungen einbezogen? Wenn ja welche? Könnte beispielsweise eine andere Anordnung der Parkflächen in der Rathausstraße (schräg statt längs) den Wegfall des Parkplatzes kompensieren?

 

  1. rden Nachteile für den Bezirk oder die HOWOGE entstehen, wenn im Zuge einer Vertragsnachverhandlung die Vereinbarung zur Errichtung eines Parkplatzes in der Ruschestraße aufgelöst und das dafür vorgesehene Geld in eine andere bauliche Maßnahme wie bspw. einen Kinderspielplatz fließen würde?

 

  1. Existieren weitere als Straßenverkehrsflächen gewidmete, mit Bäumen und Sträuchern bewachsene Flächen im Bezirk, auf denen das zuständige Fachamt Parkplätze plant? Wenn ja, wo?

 

Kleine Anfragen Antworttext

Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:

 

Das Bezirksamt hat mit der HOWOGE vertraglich vereinbart, dass diese eine mit Bäumen und Sträuchern bewachsene Fläche an der Ruschestraße Ecke Gotlindestraße in einen Parkplatz umwandelt. Damit soll laut Kleiner Anfrage 0755/VII der Wegfall des Parkplatzes in der Rathausstraße „in zumutbarer Entfernung ausgeglichen“ werden.

 

  1. Wer war der bisherige Eigentümer der Fläche in der Ruschestraße, auf dem die HOWOGE nun einen Parkplatz errichten soll?

 

  1. Wurde im Zuge der Vertragsvereinbarung die Fläche in der Ruschestraße vom Bezirk an die HOWOGE verkauft oder fand kein Eigentümerwechsel statt?

 

  1. Aus welchen Gründen hält das Bezirksamt die Schaffung eines Ausgleichsparkplatzes in ca. 800 m Entfernung dafür geeignet, den ggf. entstehenden Parkdruck in der Rathausstraße auszugleichen?

 

  1. Wie viele Bäume stehen auf der genannten Fläche und wie viele müssen davon voraussichtlich für den Parkplatz gefällt werden? Wird es für sie Ersatzpflanzungen geben? Wenn ja, wo?

 

  1. Wurde vor der Entscheidung geprüft, welche und wie viele Tiere auf der bewaldeten Fläche leben und ob die dort gesichteten Fledermäuse auf der betreffenden Fläche Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten besitzen? Wenn ja, wie lautete das Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Hat das Bezirksamt andere Alternativen für den Ausgleichsparkplatz in die Überlegungen einbezogen? Wenn ja welche? Könnte beispielsweise eine andere Anordnung der Parkflächen in der Rathausstraße (schräg statt längs) den Wegfall des Parkplatzes kompensieren?

 

  1. rden Nachteile für den Bezirk oder die HOWOGE entstehen, wenn im Zuge einer Vertragsnachverhandlung die Vereinbarung zur Errichtung eines Parkplatzes in der Ruschestraße aufgelöst und das dafür vorgesehene Geld in eine andere bauliche Maßnahme wie bspw. einen Kinderspielplatz fließen würde?

 

  1. Existieren weitere als Straßenverkehrsflächen gewidmete, mit Bäumen und Sträuchern bewachsene Flächen im Bezirk, auf denen das zuständige Fachamt Parkplätze plant? Wenn ja, wo?

 

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV um folgende Kenntnisnahme:

 

 

Zu 1)Mit dem Einigungsvertrag (03.10.1990) ist die Fläche für den Parkplatzneubau in der               Ruschestraße (Eigentum des Volkes) in das Kommunalvermögen des Landes Berlin               übergegangen. Auf Grund der Erweiterung der Ruschestraße (Planung 2004 / 2005)               wurde die in Rede stehende Fläche an der Ruschestraße (FS180) in das               Fachvermögen Straßenland übergeleitet. Als öffentliches Straßenland wurde diese               Fläche im Jahre 2009 gewidmet.

 

Zu 2)Die Fläche in der Ruschestraße verbleibt als gewidmetes Straßenland beim Land Berlin (Fachvermögen SGA).

 

Zu 3)Der Parkplatz in der Ruschestraße dient nicht nur zur Beseitigung des Parkplatzdruckes in der Rathausstraße, sondern auch als Ausgleich für die               umliegende Wohnbebauung.

 

Zu 4)Auf der Fläche wird der Wildwuchs beseitigt, da nur so eine Stellplatzanlage

geschaffen werden kann. Schützenswerte Bäume sind nicht vorhanden. Mit dem

Neubau des Parkplatzes werden auch auf dieser Fläche 7 neue Bäume gepflanzt.

 

Zu 5)Hier fand bisher keine Prüfung statt. Vor der Herstellung des Parkplatzes werden die              Berliner Wasserbetriebe den grünen Bewuchs der Flächen beseitigen, da der               darunterliegende übergeordnete Abwasserkanal im Jahre 2017 erneuert werden               muss. Im Rahmen der noch zu erteilenden Sondernutzungserlaubnis werden die               Berliner Wasserbetriebe beauftragt, die entsprechenden Untersuchungen zu tätigen.

 

Zu 6)Ja, geeignete öffentliche Flächen stehen im erweiterten Umkreis nicht zur Verfügung. Mit der Ausweisung der Rathausstraße als Einbahnstraße wurde bereits die Parkordnung durch „schräg zum Bord parken“ optimiert.

 

Zu 7)Der Bezirk beabsichtigt nicht die Vereinbarung zu kündigen bzw. zu verändern, da dieser Parkplatz Voraussetzung für das Anlegen von Radverkehrsstreifen in diesem Abschnitt der Ruschestraße ist.

 

Zu 8)Es existieren keine derartigen anderen Flächen auf denen das Fachamt Parkplätze plant.

 

 
 

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