Kleine Anfrage - KA/0672/VII  

 
 
Nummer:KA/0672/VIIEingang:08.12.2015
Eingereicht durch:van der Wall, Henriette
Weitergabe:08.12.2015
Fraktion:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFälligkeit:22.12.2015
Antwort von:BzStR StadtBeantwortet:07.01.2016
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von BerlinErledigt:07.01.2016
  Fristverlängerung:
 
Betreff:Barrierefreier und gefahrloser Uferweg am Paul- und Paula-Ufer
Anlagen:
BA Antwortschreiben PDF-Dokument
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Vor einigen Monaten wurde der Uferweg am Paul- und Paula-Ufer umgebaut, um die gemeinsame Nutzung von Radfahrer_innen und Fußnger_innen zu gewährleisten. Es wurde informiert, dass das Gefälle an einigen Stellen etwas vermindert wurde und auch Vegetation zum Zweck der besseren Überschaubarkeit ausgelichtet wurde.

 

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

  1. An welchen Stellen wurde das Gefälle vermindert?

 

  1. Welchen Neigungswinkel hat der Abschnitt, der von der Kurve am Pumpenhäuschen ca. 50, 100 m Richtung Osten führt?

 

  1. Welcher Neigungswinkel entspricht den Vorgaben für die Befahrbarkeit mit Rollstühlen?

 

  1. Wurde der Lichtenberger Behindertenbeirat in die Planungen sowie in die Abnahme des umgebauten Uferweges einbezogen und welche Stellungnahme hat er abgegeben?

 

  1. r den Fall, dass die Befahrbarkeit insbesondere dieses Abschnittes nicht gegeben ist: Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um die Benutzbarkeit durch Rollstühle zu gewährleisten und wann sollen diese durchgeführt werden?

 

  1. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um ein gefahrloses Befahren des Uferweges auch bei ungünstigen Lichtverhältnissen insbesondere an den Stellen zu gewährleisten, wo der Uferweg sehr nah am See entlang führt?

 

Kleine Anfragen Antworttext

Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:

 

Vor einigen Monaten wurde der Uferweg am Paul- und Paula-Ufer u gebaut, um die gemeinsame Nutzung von Radfahrer_innen und Fußnger_innen zu gewährleisten. Es wurde informiert, dass das Gefälle an einigen Stellen etwas vermindert wurde und auch Vegetation zum Zweck der besseren Überschaubarkeit ausgelichtet wurde.

 

  1. An welchen Stellen wurde das Gefälle vermindert?

 

  1. Welchen Neigungswinkel hat der Abschnitt, der von der Kurve am Pumpenhäuschen ca. 50, 100 m Richtung Osten führt?

 

  1. Welcher Neigungswinkel entspricht den Vorgaben für die Befahrbarkeit mit Rollstühlen?

 

  1. Wurde der Lichtenberger Behindertenbeirat in die Planungen sowie in die Abnahme des umgebauten Uferweges einbezogen und welche Stellungnahme hat er abgegeben?

 

  1. r den Fall, dass die Befahrbarkeit insbesondere dieses Abschnittes nicht gegeben ist: Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um die Benutzbarkeit durch Rollstühle zu gewährleisten und wann sollen diese durchgeführt werden?

 

  1. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um ein gefahrloses Befahren des Uferweges auch bei ungünstigen Lichtverhältnissen insbesondere an den Stellen zu gewährleisten, wo der Uferweg sehr nah am See entlang führt?

 

 

 

 

Das Bezirksamt bittet um Kenntnisnahme folgender Information:

 

Zu Frage 1:

Das Gefälle wurde im Bereich des Pumpenhäuschens im Kurvenabschnitt von 13 % auf 5,5 % reduziert.

 

Zu Frage 2:

Der Abschnitt weist im Innenkurvenbereich (steilste Neigung) ein Gefälle von 5,5 % - 2,2 % auf. Das entspricht einem Neigungswinkel von 3,0° - 1,4°.

 

Zu Frage 3:

Gemäß den Ausführungsvorschriften des § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege (AV Geh- und Radwege) soll die Längsneigung von Gehwegen in der Regel 2,5 % betragen, ist jedoch unter bestimmten topografischen Gegebenheiten bis zu 6 % zulässig.

 

Zu Frage 4:

Nein, da es sich um den Ausbau eines vorhandenen Geh- und Radweges mit Mitteln der SenStadtUm aus dem Radwegeprogramm handelte, erfolgte vorrangig ein Ausbau nach den Radverkehrskriterien unter Berücksichtigung des Fußngerverkehrs. Die Prüfung und Bestätigung der Bauplanungsunterlage erfolgte durch SenStadtUm

 

Zu Frage 5:

Da der Geh- und Radweg der AV Geh- und Radwege entspricht, sind keine Änderungen geplant.

 

Zu Frage 6:

Da es sich um einen gewidmeten Geh- und Radweg handelt, wurde die Beleuchtung gemäß der AV Beleuchtung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ausgeführt. Dem Bezirksamt liegen keine Hinweise vor, dass Gefährdungen durch eine unzureichende Beleuchtung gegeben sind.

 

 
 

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