Kleine Anfrage - KA/0658/VII  

 
 
Nummer:KA/0658/VIIEingang:17.11.2015
Eingereicht durch:Schuler, Camilla
Weitergabe:17.11.2015
Fraktion:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFälligkeit:02.12.2015
Antwort von:BzStR StadtBeantwortet:24.11.2015
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von BerlinErledigt:24.11.2015
  Fristverlängerung:
 
Betreff:Planungen für das Baugebiet an der Mole
Anlagen:
BA Antwortschreiben PDF-Dokument
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Auf der Bürgerversammlung zum Wasser-Park am 11.11.2015 wurde darüber informiert, dass das Bezirksamt Lichtenberg und das Bezirksamt Friedrichshain sich auf eine gemeinsam abgestimmte Bebauung des Gebietes an der Mole verständigt hätten. Sobald dieses „spruchreif“ sei, würde eine Information erfolgen.

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

1.         Was genau bedeutet eine abgestimmte Bebauung?

2.         Welche Bereiche handelten diese Verständigung aus?

3.         Warum wurde die BVV darüber nicht in Kenntnis gesetzt?

4.         Welche Inhalte sind Bestandteil dieser Verständigung?

5.         Welche Planungen gibt es für die dortigen Gebiete in Lichtenberg/Friedrichshain?

6.         Wie viel würde es den Bezirk kosten, auf der Fläche des geplanten Wasserparks selbst eine Grünanlage in gleicher Größe (ca. 6000m²) zu errichten?

7.         Wie hoch ist der jährliche Unterhalt einer Grünanlage von der Größe des Wasserparks?

 

Kleine Anfragen Antworttext

Auf der Bürgerversammlung zum Wasser-Park am 11. November 2015 wurde darüber informiert, dass das Bezirksamt Lichtenberg und das Bezirksamt Friedrichshain sich auf eine gemeinsam abgestimmte Bebauung des Gebiets an der Mole verständigt hätten. Sobald dieses „spruchreif“ sei, würde eine Information erfolgen.

 

Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:

 

1.      Was genau bedeutet eine abgestimmte Bebauung?

2.      Welche Bereiche handelten diese Verständigung aus?

3.      Warum wurde die BVV darüber nicht in Kenntnis gesetzt?

4.      Welche Inhalte sind Bestandteil dieser Verständigung?

5.      Welche Planungen gibt es für die dortigen Gebiete in Lichtenberg/Friedrichshain?

6.      Wie viel würde es den Bezirk kosten, auf der Fläche des geplanten Wasser-Parks selbst eine Grünanlage in gleicher Größe (ca. 6000 m²) zu errichten?

7.      Wie hoch ist der jährliche Unterhalt einer Grünanlage von der Größe des Wasser-Parks?

 

Das Bezirksamt bittet um Kenntnisnahme des folgenden Zwischenberichts:

 

Zu 1.)

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Referat IV D Wohnungsneubau Projektmanagement und Bauleitplanung hat in Kooperation mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Abt. II D Architektur, Stadtgestaltung, Wettbewerbe sowie dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, Abt. für Planen, Bauen und Umwelt, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung und dem Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Abt. Stadtentwicklung, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung am 30. September 2015 ein diskursives Workshopverfahren „Kynaststraße“ mit vier teilnehmenden Architekturbüros ausgelobt.

 

Das Planungsgebiet des Workshopverfahrens umfasst eine Fläche von ca. 30.000 m² und beinhaltet Teile des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans XVII-4 „Ostkreuz“ im Bezirk Lichtenberg sowie des Bebauungsplans V-13 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg.

 

Ziel ist es auf der Grundlage bestehenden Planungsrechts und vorhandener Planungskonzepte den städtebaulichen Übergang (in Form von Gebäuden, Gebäudeensembles, Gebäudezugängen, Baumassenverteilungen, Geschossigkeit, Nutzungen, etc.) zwischen den Bezirken an der Rummelsburger Bucht klar zu definieren. Im Ergebnis soll eine Leitidee samt realistischen Bebauungsentwurf r das Plangebiet entstehen.

 

Zu 2.)

Wie oben bereits dargestellt, handelt es sich um einen Planungsprozess im Rahmen eines diskursiven Workshopverfahrens, welches aktuell noch läuft. Die vier teilnehmenden Architekturbüros werden ihre Arbeiten bis zum 14. Dezember 2015 (Modelle bis zum 21. Dezember 2015) abgeben. Die Abschlusspräsentation findet am 22. Januar 2016 statt.

 

Zu 3.)

Da es sich um ein bei Planungsprozessen allgemein übliches Verfahren handelt und keine hoheitlichen (planungsrechtlichen) Belange davon betroffen sind, war die Information der BVV nicht erforderlich. Es ist vorgesehen die Öffentlichkeit nach Abschluss des Verfahrens von dem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Für den Bezirk Lichtenberg von Berlin ist das im Rahmen der Öffentlichkeitsveranstaltung zum Bebauungsplan XVII-4 „Ostkreuz“ im Frühjahr 2016 angedacht.

 

Zu 4.)

Siehe zu 1.).

 

Zu. 5.)

Das Planungsgebiet des Workshopverfahrens „Kynaststraße“ beinhaltet Teile des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans XVII-4 „Ostkreuz“ im Bezirk Lichtenberg sowie des Bebauungsplans V-13 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Darüber hinaus ist das Planungsgebiet noch Teil des städtebaulichen Entwicklungsbereichs „Berlin-Rummelsburger Bucht“.

 

Zu 6.)

r die Anlage eines wohnungsnahen Bezirksparks mit Spielplatzanlage wird mit Kosten von ca. 110 €/m² (brutto) gerechnet, das entspricht bei einer Größe von 6000 m² einem Kostenaufwand von 660.000 €. Dabei ist allerdings nicht die etwaige Entsorgung von kontaminiertem Boden berücksichtigt, mit dem an dieser Stelle gerechnet werden muss.

Die Aufwendungen für ein Wasserpark, wie er vom Investor vorgesehen ist, würden die Kosten mit Sicherheit weiter erhöhen.

 

Zu 7.)

Die Pflege und Unterhaltung der öffentlichen Grünanlage würde ca. 13.680 € Sachkosten verursachen (0,19 €/m²/Mon.).

 

 

 
 

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