Kleine Anfrage - KA/0616/VII
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:
Das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1.: Kürzlich wurde in der bezirklichen „AG Flüchtlinge“ durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) berichtet, dass unnötige Härten vermieden werden sollen und niemanden sofort aus den Einrichtungen ausziehen müsse, wenn die Erlangung eines Aufenthaltsstatus andere Leistungen nach sich zieht. Telefonisch wurde diese Verfahrensweise durch das LAGeSo gegenüber dem Amt für Soziales bestätigt. Das LAGeSo ist für die Unterbringung von Flüchtlingen zuständig, solange ein Asylverfahren anhängig ist. Nach dessen Klärung/Abschluss und anschließendem Leistungsanspruch gem. SGB II/SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz wird der entsprechende Bezirk auch für die Unterbringung zuständig (der Leistungsfall für den Lebensunterhalt beinhaltet auch die Unterbringung). Noch bedeutet das derzeit für die betroffenen Personen, dass ein Verbleib in den Unterkünften vom LAGeSo vorübergehend in der Regel möglich ist. Da bei den Personenkreisen jedoch mit erheblichen weiteren zahlenmäßigen Anstiegen zu rechnen ist und die Unterbringungssituation beim LAGeSo – so wie bei den Bezirken – immer schwieriger wird, ist mit einer deutlichen Zunahme an Unterbringungen für/durch die Bezirke zu rechnen. Eine konkrete Verweildauer kann diesbezüglich nicht beziffert werden.
Zu 2.: Die „Fachstelle Soziale Wohnhilfe“ des Amtes für Soziales stellt „Unterkunftsnachweise bei Wohnungslosigkeit (zeitlich befristete Befürwortung der Kostenübernahme)“ zur eigenständigen Unterkunftssuche i.H.v. 25,00 € Tagessatz pro Person aus.
Zu 3.: Die Zeiträume für derartige Kostenzusagen sind in der Regel kurzfristig (7 bis 14 Tage).
Zu 4.: Die „Fachstelle Soziale Wohnhilfe“ hat in diesem Jahr bisher an 11 Einzelpersonenhaushalte und 1 Mehrpersonenhaushalt (3 Personen) derartige Kostenzusagen ausgeben müssen, da zum Zeitpunkt der Vorsprache/Meldung keine Unterkunftsplätze vermittelt werden konnten.
Zu 5.: Für Einrichtungen im Bezirk Lichtenberg prüft die „Fachstelle Soziale Wohnhilfe“ über die hier integrierte „Heimbegehung“ die Einhaltung von vorgegebenen Mindeststandards bei der Unterbringung wohnungsloser Personen. Einrichtungen in anderen Berliner Bezirken können allerdings in diesem Rahmen nicht überprüft werden. Eine Einflussnahme bezirksübergreifend ist somit nicht möglich. Hier kann gegebenenfalls nur in anderen Bezirksämtern recherchiert werden. Nicht jeder Bezirk hält eine „Heimbegehung“ vor.
Zu 6.: Aufgrund der bisher noch geringen Anzahl an ausgestellten Unterkunftsnachweisen zur eigenständigen Unterkunftssuche liegen noch nicht viele Erfahrungen vor. Teilweise konnten die Betroffenen mit der Bescheinigung einen Unterkunftsplatz finden; teilweise wurden bei der nächsten Vorsprache in der Fachstelle anderweitige Unterkunftsplätze vermittelt.
Zu 7.: Jegliche Unterbringung stellt keinen wirksamen Schutz vor Obdachlosigkeit dar, da die Betroffenen auch aus diesen Unterkünften verwiesen werden können. Wenn durch die „Fachstelle Soziale Wohnhilfe“ kein freier Unterkunftsplatz gefunden werden kann, konnte bisher nur an die zwei Notübernachtungen in Berlin verwiesen werden. Hier erhöhen die pauschalen Kostenzusagen die Möglichkeiten der Betroffenen, einen Unterkunftsplatz zu finden. Eine Garantie oder eine Dauerlösung stellen diese Kostenzusagen aber sicherlich nicht dar.
Zu 8.: Die Anmietung/Vermittlung von Wohnraum durch/über das Bezirksamt oder Dritte setzt voraus, dass auch bei Nichtbelegung Mietzahlungskosten und gegebenenfalls Folgekosten (schwieriger Personenkreis; Verwahrlosungen, Zerstörungen u.ä.) abgesichert werden müssten. Hier wäre auch mit dem Einsatz zusätzlicher Personalressourcen zu rechnen (Vergabe, Verwaltung, Kontrolle, Abrechnung etc.). Inwieweit sich derartige Kostenentwicklungen als günstiger erweisen würden, als die bestehende Praxis, lässt sich derzeit nicht einschätzen. Bei wachsenden Unterbringungszahlen und sich gegebenenfalls (deutlich) erhöhenden Tagessätzen in Unterkunftseinrichtungen wäre dies dann prüfen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |