Kleine Anfrage - KA/0585/VII  

 
 
Nummer:KA/0585/VIIEingang:18.06.2015
Eingereicht durch:Clucas, Sascha
Weitergabe:18.06.2015
Fraktion:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFälligkeit:02.07.2015
Antwort von:BzStR StadtBeantwortet:30.06.2015
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von BerlinErledigt:30.06.2015
  Fristverlängerung:
 
Betreff:Kontaminierter Erdaushub im Tierpark 4.Teil
Anlagen:
BA Antwortschreiben PDF-Dokument
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

  1. Ist die Erstellung des Untersuchungskonzeptes, welches die Gefahren der Altdeponie für das angrenzende Wasserschutzgebiet prüfen soll, wie vorgesehen[1] am 17.06.2015 vergeben worden? Wenn ja, an wen und wie hoch sind die dafür anfallenden Kosten? Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Existieren im Tierpark Grundwassermessstellen? Wenn ja, welche Werte wurden an Messstellen auf der Deponie im nicht-öffentlichen Bereich gemessen und wie bewertet das Bezirksamt diese Werte in Bezug auf das 50 Meter entfernte Wasserschutzgebiet?

 

  1. Welche „technischen Voraussetzungen“ sind gemeint[2], mit denen der Einbau des „Suvaja-Haufwerks“ in zukünftige Felslandschaften oder Bodenmodellierungen vorgenommen werden könnte? Wie würden diese „technischen Voraussetzungen“ gewährleisten, dass von dem u.a. mit Blei, Kupfer, Quecksilber und Zink[3] kontaminierte Erdhaufen zukünftig keine Gefahr für Grundwasser, Tiere, Menschen und Pflanzen ausgeht?

 

  1. Ist der Bezirk in die Umbauplanungen des Tierparks eingebunden?

 

  1. Kann der Tierpark nach Auffassung des Bezirksamtes Boden von dem „Suvaja-Haufwerk“ und/oder der Alt-Deponie für die in der Ziel- und Entwicklungsplanungen vorgesehenen Geländemodellierungen (roten Nummer 1628C dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses) verwenden?

 


[1]              siehe KA/0567/VII Kontaminierter Erdaushub im Tierpark 3.Teil, Antwort auf Frage 6

[2]              siehe ebd., Antwort auf Frage 2

[3]              vgl. DS 17/13 189 Berliner Abgeordnetenhaus

Kleine Anfragen Antworttext

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

  1. Ist die Erstellung des Untersuchungskonzeptes, welches die Gefahren der Altdeponie für das angrenzende Wasserschutzgebiet prüfen soll, wie vorgesehen am 17.06.2015 vergeben worden? Wenn ja, an wen und wie hoch sind die dar anfallenden Kosten? Wenn nein, warum nicht?
  2. Existieren im Tierpark Grundwassermessstellen? Wenn ja, welche Werte wurden an Messstellen auf der Deponie im nicht-öffentlichen Bereich gemessen und wie bewertet das Bezirksamt diese Werte in Bezug auf das 40 Meter entfernte Wasserschutzgebiet?
  3. Welche „technischen Voraussetzungen“ sind gemeint, mit denen der Einbau des „Suvaja-Haufwerks“ in zukünftige Felslandschaften oder Bodenmodellierungen vorgenommen werden könnte? Wie würden diese „technischen Voraussetzungen“ gewährleistet, dass von dem u. an. mit Blei, Kupfer, Quecksilber und Zink kontaminierte Erdhaufen zukünftig keine Gefahr für Grundwasser, Tiere, Menschen und Pflanzen ausgeht?
  4. Ist der Bezirk in die Umbauplanungen des Tierparks eingebunden?
  5. Kann der Tierpark nach Auffassung des Bezirksamtes Boden von dem „Suvaja-Haufwerk“ und / oder der Alt-Deponie für die in der Ziel- und Entwicklungsplanungen vorgesehenen Geländemodellierungen (roten Nummer 1628C dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses) verwenden?

 

 

Das Bezirksamt bittet um Kenntnisnahme folgender Information:

 

Zu 1.

Ja; KLU GbR; 67.771,10 €

 

Zu 2.

Ja; Auf der Deponie existieren keine Grundwassermessstellen. Eine Bewertung wurde in Auftrag gegeben (siehe zu1.) und liegt noch nicht vor.

 

Zu 3.

Die zuständige Bodenschutzbehörde des Bezirkes hat die Verwertung in Tiergehege und zur Landschaftsgestaltung untersagt.

Dennoch kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Verwertung z. B. auf dem Deponiegelände möglich sein.

Es sind technische Sicherungsmaßnahmen vorzunehmen, diese sind in den technischen Regeln der LAGA benannt und einzuhalten. Eine Prüfung der Möglichkeiten der Verwertung der Suvaja Haufwerke auf dem Tierparkgelände wurde von der zuständigen Bodenschutzbehörde den Beteiligten zur Verfügung gestellt.

 

Zu 4.

Dem Bezirksamt sind die Planungen bisher nicht vorgestellt worden.

 

Zu 5.

Geplante Geländemodellierungen wurden gesprächsweise erörtert, ohne mit konkreten inhaltlichen Angaben verbunden zu sein. Der zitierte Ziel- und Entwicklungsplan liegt dem Bezirksamt nicht vor.

 

Aus Sicht der Bodenschutzbehörde können Teile des Suvaja Haufwerkes ggf. verwertet werden. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, u. a. müssen die technischen Sicherungsmaßnahmen müssen eingehalten werden. So darf eine Verwertung z. B. nur in technische Bauwerke, unter Abdichtung erfolgen, es muss ein Abstand zum Grundwasser eingehalten werden und entsprechende Voraussetzungen im Bereich der Statik und des Baugrundes müssen vorliegen. Bei Verwertung auf der Deponie muss eine Gefährdungsbeurteilung der Deponie vorliegen, mögliche Sanierungs-, Sicherungs- oder Überwachungsmaßnahmen dürfen nicht beeinträchtigt werden.

 

Zu einer möglichen Verwertung muss die Bodenschutzbehörde Ihre Zustimmung erteilen. Bisher sind dazu keine Anträge oder Unterlagen beim Umwelt- und Naturschutzamt eingegangen.

 

 

 
 

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