Kleine Anfrage - KA/0585/VII
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
[1] siehe KA/0567/VII Kontaminierter Erdaushub im Tierpark 3.Teil, Antwort auf Frage 6 [2] siehe ebd., Antwort auf Frage 2 [3] vgl. DS 17/13 189 Berliner Abgeordnetenhaus Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Das Bezirksamt bittet um Kenntnisnahme folgender Information:
Zu 1. Ja; KLU GbR; 67.771,10 €
Zu 2. Ja; Auf der Deponie existieren keine Grundwassermessstellen. Eine Bewertung wurde in Auftrag gegeben (siehe zu1.) und liegt noch nicht vor.
Zu 3. Die zuständige Bodenschutzbehörde des Bezirkes hat die Verwertung in Tiergehege und zur Landschaftsgestaltung untersagt. Dennoch kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Verwertung z. B. auf dem Deponiegelände möglich sein. Es sind technische Sicherungsmaßnahmen vorzunehmen, diese sind in den technischen Regeln der LAGA benannt und einzuhalten. Eine Prüfung der Möglichkeiten der Verwertung der Suvaja Haufwerke auf dem Tierparkgelände wurde von der zuständigen Bodenschutzbehörde den Beteiligten zur Verfügung gestellt.
Zu 4. Dem Bezirksamt sind die Planungen bisher nicht vorgestellt worden.
Zu 5. Geplante Geländemodellierungen wurden gesprächsweise erörtert, ohne mit konkreten inhaltlichen Angaben verbunden zu sein. Der zitierte Ziel- und Entwicklungsplan liegt dem Bezirksamt nicht vor.
Aus Sicht der Bodenschutzbehörde können Teile des Suvaja Haufwerkes ggf. verwertet werden. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, u. a. müssen die technischen Sicherungsmaßnahmen müssen eingehalten werden. So darf eine Verwertung z. B. nur in technische Bauwerke, unter Abdichtung erfolgen, es muss ein Abstand zum Grundwasser eingehalten werden und entsprechende Voraussetzungen im Bereich der Statik und des Baugrundes müssen vorliegen. Bei Verwertung auf der Deponie muss eine Gefährdungsbeurteilung der Deponie vorliegen, mögliche Sanierungs-, Sicherungs- oder Überwachungsmaßnahmen dürfen nicht beeinträchtigt werden.
Zu einer möglichen Verwertung muss die Bodenschutzbehörde Ihre Zustimmung erteilen. Bisher sind dazu keine Anträge oder Unterlagen beim Umwelt- und Naturschutzamt eingegangen.
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