Drucksache - DS/1676/VII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,
Das Bezirksamt wird ersucht sich gegenüber Wohnungsunternehmen dafür einzusetzen, dass senioren- und behindertengerechte Wohnungsanpassungen bei Auszug der Mieterinnen und Mieter nicht mehr rückgebaut werden müssen. Stattdessen sollen die betreffenden Wohnungen in den einzelnen Unternehmen für den bedürftigen Personenkreis aufgenommen, entsprechend beworben und wieder vermietet werden. Um die Bedeutung dieser Maßnahmen zu unterstreichen, wird das Bezirksamt des weiteren ersucht die im Bündnis für Wohnen tätigen Wohnungsunternehmen, die bereits angepasste Wohnungen neu vermieten, dazu anzuregen, ihre Erfahrungen mit dieser Verfahrensweise auszuwerten und öffentlich darzustellen. Außerdem sollte ein entsprechender Passus in die Vereinbarung mit den im Bündnis für Wohnen mitwirkenden Wohnungsunternehmen aufgenommen werden.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
In der Bearbeitung der Drucksache hatte die Bezirksbürgermeisterin alle größeren, im Bezirk aktiven Wohnungsunternehmen angeschrieben. In diesem Schreiben wurden die Wohnungsunternehmen um einen generellen Verzicht auf Rückbauverpflichtungen sowie um generelle Genehmigungen von baulichen Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit gebeten. Von den meisten Wohnunternehmen liegen nun Antwortschreiben vor.
Fast alle Wohnungsunternehmen haben auf ihre Bemühungen in den letzten Jahren hingewiesen, ihren Bestand an barrierearmen bzw. barrierefreundlichen Wohnraum zu erhöhen. Es werden beispielsweise Aufzugsanlagen auf ebenerdiges Niveau verlängert, bodengleiche Duschen eingebaut oder die Schwellen zu den Loggien und Balkonen abtragen.
Ein Großteil der kontaktieren Wohnungsunternehmen bietet ihren Mietern bereits finanzielle und fachliche Unterstützung für barrierefreie Umbauten an. Teilweise werden bis zu 50% der Kosten übernommen. Weitere Kostenübernahmen erfolgen durch die Krankenkassen. Solange diese Umbauten sach- und fachgerecht und in vorheriger Absprache mit dem Unternehmen durchgeführt werden, verzichtet bereits jetzt mehr als die Hälfte der Unternehmen grundsätzlich auf Rückbauten. Die anderen Unternehmen fordern dann Rückbauten, wenn die vorgenommenen Einbauten die Chancen auf Wiedervermietung deutlich senken. Alle Unternehmen bestehen auf einen nachweislich fach- und sachgerechten Umbau, was in den allermeisten Fällen auch geschieht.
Zu einem generellen Verzicht auf die Möglichkeiten der Rückbauverpflichtung und die Verweigerung von baulichen Veränderungen durch den Vermieter ist die überwiegende Mehrheit der Wohnungsunternehmen aus diversen Gründen nicht bereit.
Die Antworten der Wohnungsunternehmen werden auf dem nächsten Treffen des Bündnisses für Wohnen mit den Mitgliedern ausgewertet. Im Anschluss wird das Bezirksamt weitere Initiativen prüfen. |
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