Drucksache - DS/1676/VII  

 
 
Betreff: Aufhebung der Rückbauverpflichtung nach senioren- und behindertengerechten Wohnungsanpassungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GesundheitBezirksamt
   
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
09.07.2015 
46. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.09.2015 
47. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.11.2015 
50. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
BE Gesundheit PDF-Dokument
VzK PDF-Dokument
VzK - Anlage PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich gegenüber Wohnungsunternehmen dafür einzusetzen, dass senioren- und behindertengerechte Wohnungsanpassungen bei Auszug der Mieterinnen und Mieter nicht mehr rückgebaut werden müssen. Stattdessen sollen die betreffenden Wohnungen in den einzelnen Unternehmen für den bedürftigen Personenkreis aufgenommen, entsprechend beworben und wieder vermietet werden.

Um die Bedeutung dieser Maßnahmen zu unterstreichen, wird das Bezirksamt des weiteren ersucht die im Bündnis für Wohnen tätigen Wohnungsunternehmen, die bereits angepasste Wohnungen neu vermieten, dazu anzuregen, ihre Erfahrungen mit dieser Verfahrensweise auszuwerten und öffentlich darzustellen. Außerdem sollte ein entsprechender Passus in die Vereinbarung mit den im Bündnis für Wohnen mitwirkenden Wohnungsunternehmen aufgenommen werden.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Bearbeitung der Drucksache hatte die Bezirksbürgermeisterin alle größeren, im Bezirk aktiven Wohnungsunternehmen angeschrieben. In diesem Schreiben wurden die Wohnungsunternehmen um einen generellen Verzicht auf Rückbauverpflichtungen sowie um generelle Genehmigungen von baulichen Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit gebeten. Von den meisten Wohnunternehmen liegen nun Antwortschreiben vor.

 

Fast alle Wohnungsunternehmen haben auf ihre Bemühungen in den letzten Jahren hingewiesen, ihren Bestand an barrierearmen bzw. barrierefreundlichen Wohnraum zu erhöhen. Es werden beispielsweise Aufzugsanlagen auf ebenerdiges Niveau verlängert, bodengleiche Duschen eingebaut oder die Schwellen zu den Loggien und Balkonen abtragen.

 

 

Ein Großteil der kontaktieren Wohnungsunternehmen bietet ihren Mietern bereits finanzielle und fachliche Unterstützung für barrierefreie Umbauten an. Teilweise werden bis zu 50% der Kosten übernommen. Weitere Kostenübernahmen erfolgen durch die Krankenkassen. Solange diese Umbauten sach- und fachgerecht und in vorheriger Absprache mit dem Unternehmen durchgeführt werden, verzichtet bereits jetzt mehr als die Hälfte der Unternehmen grundsätzlich auf Rückbauten. Die anderen Unternehmen fordern dann Rückbauten, wenn die vorgenommenen Einbauten die Chancen auf Wiedervermietung deutlich senken. Alle Unternehmen bestehen auf einen nachweislich fach- und sachgerechten Umbau, was in den allermeisten Fällen auch geschieht.

 

Zu einem generellen Verzicht auf die Möglichkeiten der Rückbauverpflichtung und die Verweigerung von baulichen Veränderungen durch den Vermieter ist die überwiegende Mehrheit der Wohnungsunternehmen aus diversen Gründen nicht bereit.
Die am häufigsten aufgeführten Gründe lauten wie folgt:

 

  1. Die Möglichkeit der Rückbauverpflichtung und der Verweigerung von barrierefreien Einbauten stellt den größten Anreiz für die Mieter dar, vor Baubeginn den Kontakt zum Wohnungsunternehmen zu suchen und die gewünschten Umbauten mit diesem abzusprechen. Dadurch wird deren fach- und sachgerechten Einbau gewährleistet und die Mieter auch über Fördermöglichkeiten und Zuschüsse informiert, die diesen manchmal nicht bekannt sind.

 

  1. Manche Unternehmen weisen zudem darauf hin, dass ein Verzicht auf eine Rückbauverpflichtung in manchen Situationen nicht sinnhaft sei. Bei der Rücknahme einer Wohnung müsse immer geprüft werden müsse, ob die Wohnung ohne Rückbau einem Nachmieter zur Verfügung gestellt werden könne. Bauliche Veränderungen zur Herstellung von Barrierefreiheit seien sehr breit gefächert und böten zudem die Möglichkeit, sehr individuellen Bedürfnissen wie zum Beispiel Badewannenliften nachzukommen, die für die meisten interessierten Nachmieter im Zusammenhang mit den sonstigen allgemeinen Wohnungseigenschaften und Mietbedingungen nicht mehr nützlich sein könnten.
     
  2. Auch sei die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit baulicher Maßnahmen notwendig, bevor diese genehmigt werden können. In dem Fall, dass die Umbaumaßnahmen nicht wirtschaftlich und nachhaltig sein würden, wäre es aus Sicht einiger Unternehmen problematisch, bauliche Veränderungen durch den Mieter generell immer zuzulassen. 

 

  1. Einige Wohnungsunternehmen beschrieben, dass der Verzicht auf Rückbauverpflichtungen sich negativ auf die Nachfrage an den dann barrierefreien Wohnungen auswirken könne. Dies gilt insbesondere bei großen Wohnungen mit (größenbedingt) hohen Monatsmieten. Hier müsse für eine barrierefreie Wohnung ein Mieter gefunden werden, dem der Umbau nütze und der die entsprechende Miete begleichen könne. Wohnungssuchende Menschen mit Bedarf auf barrierefreien Wohnraum suchen in der Regel aber eher kleinere Wohnungen mit geringen Mieten. Ein Wohnungsunternehmen schilderte konkret, dass sein Versuch, ein barrierefreies Duschbad in einer Wohnung zu belassen in einen mehrmonatigen Leerstand mündete. Es hatten sich ausschließlich Familien für die Wohnung interessiert, die aber aufgrund der Kinder auf ein Wannenbad angewiesen waren.

 

  1. Einige Wohnungsunternehmen berichteten über baustatisch bedingte Einschränkungen, z.B. bei einigen Typen in Plattenbauweise, wodurch ein Umbau zu vollständig barrierefreien Wohnungen wirtschaftlich nicht vertretbar wäre. Einige dieser Unternehmen bemühen sich aber auch um Behelfslösungen wie zum Beispiel Rampen am Übergang zum Balkon.

 

Die Antworten der Wohnungsunternehmen werden auf dem nächsten Treffen des Bündnisses für Wohnen mit den Mitgliedern ausgewertet. Im Anschluss wird das Bezirksamt weitere Initiativen prüfen.

 
 

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