Drucksache - DS/1526/VII  

 
 
Betreff: Straßenmarkierung soll Sicherheit erhöhen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.03.2015 
42. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
23.04.2015 
43. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Öffentliche Ordnung und Verkehr Entscheidung
28.04.2015 
38. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr vertagt   
26.05.2015 
39. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.06.2015 
45. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.09.2015 
47. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
BE ÖOV PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wurde ersucht,

 

bei Änderungen von Vorfahrtsregelungen zumindest vorübergehend eine Fahrbahnmarkierung zusätzlich als Unterstützungsmaßnahme zu realisieren.

 

Insbesondere im aktuellen Fall der Änderung der Vorfahrtsregelungen auf der Degnerstraße in Alt-Hohenschönhausen soll dies ebenfalls nachgeholt werden.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Ersuchen der BVV ist nicht umsetzbar, weil nicht zulässig.

 

Mit Überleitung der Degnerstraße in das Lichtenberger Nebenstraßennetz wurde auch der südliche Teil in die Tempo-30 Zone eingebunden.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht innerhalb von Tempo-30 Zonen grundsätzlich keine Fahrbahnmarkierungen und auch keine Beschilderung mit Vz. 102  vor.

In der Degnerstraße wurde parallel mit der Umsetzung der Tempo-30-Zone für eine Eingewöhnungsphase von 3 Monaten das Verkehrszeichen 101 mit Zusatzschild 1008 - 30 „Vorfahrt geändert“ nach Regelplan 600 VLB angeordnet und auch eingerichtet.

 

Dieses „Gefahrenzeichen“ (dreieckiges Schild mit rotem Rand) mahnte den Verkehrsteilnehmer zu erhöhter Aufmerksamkeit und diente damit wesentlich besser der Wahrnehmung als eine Schrift oder Markierung auf der Fahrbahn.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen