Drucksache - DS/0255/VII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt wurde ersucht dahingehend tätig zu werden, dass das Teilstück der Hauptstraße, zwischen Schlichtallee und Hildegard-Marcusson-Straße ganztags als Tempo-30-Zone ausgewiesen wird.
Hierzu berichtet das Bezirksamt wie folgt:
Das Bezirksamt hat sich in der Angelegenheit zuständigkeitshalber (erneut) an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit der Bitte um Prüfung des Ersuchens gewandt.
Zwischenzeitlich ist die Beantwortung der Anfrage eingegangen und darin wurde ausgeführt, dass der Senat nicht beabsichtige im Hauptverkehrsnetz generell Tempo 30 zur Minderung der Lärmbelastung anzuordnen. Derzeitig würde der 2008 vom Senat beschlossene Lärmaktionsplan für das Land Berlin fortgeschrieben. Handlungsbedarf zur Lärmminderung im Straßenverkehr bestünde demnach vordringlich zur Verbesserung der Nachtruhe bei Überschreitung der Schwellenwerte von 60 dB(A) in der Nacht (22-6 Uhr)
Aus Verkehrssicherheitsgründen sei eine Geschwindigkeitsreduzierung nach der Rechtslage nicht begründbar. Grundsätzlich dürften Beschränkungen des fließenden Verkehrs gem. § 45 Abs. 9 StVO nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage bestünde, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung übersteige. Dabei dürfe es sich nicht um Gefährdungen handeln, die sich aus dem täglichen Verkehrsablauf ergäben, sondern vielmehr um Gefährdungen, welche für den Fahrzeugführer nicht erkennbar auftreten könnten. Bei der Prüfung, ob straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen in Betracht kommen, müssten alle Umstände des Einzelfalls, v.a. die Verkehrsbedeutung und das Verkehrsaufkommen sowie die Aufrechterhaltung des Wirtschafts- und Gewerbeverkehrs, berücksichtigt werden.
Zur Thematik Hauptstraße zwischen Schlichtallee und Hildegard-Marcusson-Straße äußerte sich die Verkehrslenkung Berlin folgend:
Es ist eine Hauptverkehrsstraße mit einem geraden Verlauf, welche eine gute Sicht auf den Fließverkehr erlaube. Zudem wären genügend Lücken im Verkehrsverlauf gegeben, da der Kraftfahrzeugverkehr durch die benachbarten Lichtzeichenanlagen Hauptsstraße/Schlichtallee und Hauptstraße/Hildegard-Marcusson-Straße überwiegend gebündelt auftreten würde. Aufgrund dieser Bündelung sei bei der gebotenen Sorgfalt und Aufmerksamkeit das Überqueren der Fahrbahn auch für schwächere Verkehrsteilnehmerinnen und teilnehmer nach kurzer zumutbarer Wartezeit möglich. Eine aktuelle Verkehrsunfallauswertung hätte keine Auffälligkeiten ergeben.
Somit sind keine Maßnahmen sind durch die Verkehrslenkung Berlin vorgesehen.
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