Pflege wird durch sozialrechtliche, zivilrechtliche und ordnungsrechtliche Gesetze geregelt. Pflegebedürftige Menschen gehören zu einer der verletzlichsten Gruppen. Sie sind durch körperliche und/oder kognitive Beeinträchtigungen geschwächt und oft existentiell auf Pflegeleistungsanbieter angewiesen. Um die Position der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen zu stärken, bedarf es eines auf die Bedarfe dieser Personengruppe zugeschnittenen rechtlichen Beratungsangebots. Hier wird im Projekt Pflegerechtsberatung der Verbraucherzentrale Berlin der Beratungsschwerpunkt gesetzt. Ratsuchende sollen durch das spezialisierte Beratungsangebot umfassend über ihre Rechte informiert und darin bestärkt werden, ihre Rechte gegenüber den Pflegeleistungsanbietern durchzusetzen.
Pflegerechtsberatung durch die Verbraucherzentrale Berlin
Mit der Pflegerechtsberatung berät und unterstützt die Verbraucherzentrale Berlin seit 2020 pflegebedürftige Menschen, pflegende Angehörige und die Mitarbeitenden der Berliner Pflegestützpunkte zu pflegevertraglichen Fragen.
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Abteilung Pflege
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