Mit dem Pflegeberufegesetz, das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, wurden die bisherigen drei bundesrechtlich geregelten Ausbildungsberufe (Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege) in einer generalistischen Berufsausbildung mit der Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“ zusammengeführt. Der Umsetzungsprozess bedeutet für die Schulen und die Praxiseinrichtungen einen erheblichen Umstellungsprozess, der bis heute anhält. Die Träger der praktischen Ausbildung (Krankenhäuser sowie ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen) stehen bei der Suche nach geeigneten Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern zur Sicherstellung aller Praxiseinsätze und Umsetzung einer qualitativ hochwertigen Ausbildung weiterhin vor hohen organisatorischen Herausforderungen. Auch die Pflegeschulen melden kontinuierlich Unterstützungsbedarf bezüglich der Zusammenarbeit mit den Ausbildungseinrichtungen. Der anhaltende Aufwuchs an Ausbildungsplätzen, der für die Ausbildung ausreichender Fachkräfte essentiell ist, erhöht den Bedarf zusätzlich.
Kooperationen in der Pflegeausbildung (KOPA)
Durch Beratung, Information und Vernetzung unterstützt die Koordinierungsstelle Pflegeausbildung Berlin (KOPA) Pflegeeinrichtungen und Pflegeschulen bei deren Ausbildungsaktivitäten und bringt alle beteiligten Akteure zusammen.
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Abteilung Pflege
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