Mit dem Pflegeberufegesetz (PflBG), das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, wurden die drei bundesrechtlich geregelten Ausbildungsberufe (Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege) in einer generalistischen (d.h. gemeinsamen) Berufsausbildung mit der Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“ zusammengeführt. Der Umsetzungsprozess bedeutet für die Schulen und die Praxiseinrichtungen einen erheblichen Umstellungsprozess, der bis heute anhält.
Mit dem Pflegeberufegesetz erhielt die Pflegeausbildung eine neue bildungs- und pflegewissenschaftliche Ausrichtung. Die Schulen mussten ihr schulinternes Curriculum den neuen Ausbildungsbedingungen anpassen und die Lehrkräfte und Praxisanleitenden ein neues, generalistisches Berufsverständnis entwickeln. Die praktische Ausbildung erfolgt nunmehr in allen wichtigen Bereichen der Pflege, sodass umfangreiche Kooperationsbeziehungen zwischen den verschiedenen Praxiseinrichtungen notwendig sind. Für die Praxiseinrichtungen bedeutet die neue Ausbildung eine umfangreiche Planung der praktischen Ausbildung.