Methodische Hinweise zu den Pflege-Bezirksprofilen

Die Website gibt methodische Hinweise zu den Pflege-Bezirksprofilen. Erläutert werden die Berechnung und Interpretation der Kernindikatoren und Tabellenwerte.

Einleitung

Jedes Pflege-Bezirksprofil basiert auf sieben Kernindikatoren, die in drei Themenfelder unterteilt sind:

Themenbereich Kernindikatoren
Bereich A: Demographische Entwicklung 1. Einwohnerinnen und Einwohner nach Altersgruppe
Bereich B: Pflegebedürftige und Pflegeprävalenz 2. Pflegebedürftige nach Altersgruppe
3. Altersspezifische Pflegeprävalenz
4. Pflegebedürftige nach Pflegegrad
5. Hilfe zur Pflege
Bereich C: Pflegerische Infrastruktur 6. Versorgung nach Einrichtungsart
7. Versorgung nach Einrichtungsart und Plätze

Die Datentabellen zu den einzelnen Themenfeldern sind zum Großteil einheitlich aufgebaut und geben hinweise auf:

  • die zeitliche Entwicklung der Sachverhalte (intertemporaler Vergleich),
  • die relative Bedeutung einzelner Altersgruppen oder Versorgungssettings im Bezirk sowie
  • Abweichungen der bezirklichen von der gesamtstädtischen Situation (regionaler Vergleich)

Die Tabellen zu den Indikatoren 1, 2 und 4 sind identisch aufgebaut (sh. als Beispiel Abbildung 1). Die Tabellen zu den Indikatoren 3 und 7 weisen eine vergleichbare Struktur auf. Für die Tabellen zu den Indikatoren 5 und 6 entfällt der Vergleich zu Berlin. Der Indikator 7 präsentiert eine Quote je 100 Pflegebedürftige und stellt damit eine versorgungsbezogene Kennzahl dar.

Am Ende jeder Tabelle befindet sich Informationen zur Datenquelle sowie die Möglichkeit, die Daten im CSV-Format herunterzuladen.

Abbildung 1. Einwohnerinnen und Einwohner (EW) nach Altersgruppen im Bezirk Pankow am 31.12. der Jahre 2019 und 2023

Erläuterung der Spaltenüberschriften

Altersgruppen
Einteilung der Einwohnerinnen und Einwohner (EW) und Pflegebedürftigen (PB) nach folgenden vier Alterskategorien: unter 15 Jahre, 15 bis unter 65 Jahre, 65 bis unter 80 Jahre, 80 Jahre und älter.

EW 2023
Gesamtzahl der Einwohnerinnen und Einwohner (EW) zum Jahresende 2023.

Anteil EW in Altersgruppen an allen EW in Prozent
Der prozentuale Anteil der Einwohnerinnen und Einwohner (EW) jeder Altersgruppe an der Gesamtzahl der EW im jeweiligen Bezirk.

Veränderung 2019-2023
Die absolute Veränderung der Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner (EW), Pflegebedürftigen (PB) oder Einrichtungen zwischen 2019 und 2023.

Veränderung 2019-2023 in Prozent
Die prozentuale Veränderung der Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner (EW) oder Pflegebedürftigen (PB) im Vergleich von 2019 zu 2023

Abweichung der Anteile Berlin-Bezirk in PP
Die Abweichung der jeweiligen Altersgruppenanteile vom Berliner Durchschnittswert in Prozentpunkten (PP).

Anzahl Plätze je 100 PB
Beschreibt die Versorgungskapazität in Pflegeeinrichtungen. Der Indikator zeigt, wie viele Plätze in den Einrichtungen für jeweils 100 pflegebedürftige Personen (PB) bereitgestellt werden.

Anteil PB an allen PB
Indikator beschreibt den prozentualen Anteil Pflegebedürftiger (PB) einer Gruppe (Altersgruppe, Pflegegrad) an der Gesamtheit der Pflegebedürftigen.

Zur Bedeutung der Altersgruppen pflegebedürftiger Menschen für die (Landes)Pflegestrukturplanung

Die altersgruppendifferenzierte Betrachtung der Gruppe der pflegebedürftigen Menschen ist eine entscheidende Dimension der Analyse von Pflegebedarfen in Großstädten, da die Versorgungsanforderungen je nach Altersgruppe spezifische Prägungen ausweisen. Jüngere Pflegebedürftige benötigen oft andere Leistungen als ältere Menschen. Durch die Differenzierung nach Altersgruppen können Städte Pflegeeinrichtungen noch gezielter planen und Angebote effizienter gestalten. Ziel dabei ist eine bedarfsgerechte, nachhaltige Pflegeinfrastruktur, die urbanen Herausforderungen gerecht wird.

Im Folgenden wird eine Charakterisierung der Versorgung entsprechend den verschiedenen Altersgruppen dargestellt.

Unter 15 Jahre
Diese Gruppe umfasst Kinder und Jugendliche bis unter 15 Jahren, die aufgrund von Erkrankungen, Behinderungen oder besonderen Lebensumständen pflegebedürftig sind.

In der Pflegeplanung ist sie von zentraler Bedeutung, da hier häufig spezialisierte Unterstützungsangebote wie Frühförderung oder pädiatrische Pflege benötigt werden.

15 bis unter 65 Jahre
Diese Gruppe besteht aus Jugendlichen ab 15 Jahren bzw. Erwachsenen im erwerbsfähigen Alter, die aufgrund chronischer Erkrankungen, Unfällen oder Behinderungen pflegebedürftig sind.
Die Pflegebedürfnisse können hierbei sehr vielfältig sein, von berufsbegleitender Unterstützung bis hin zu umfassender Betreuung. Für diese Altersgruppe spielen Themen wie Inklusion, Rehabilitation und die Vereinbarkeit von Pflege mit anderen Lebensbereichen eine große Rolle.

65 bis unter 80 Jahre
Diese Altersgruppe repräsentiert ältere Erwachsene, die sich meist bereits im Ruhestand befinden, jedoch häufig noch einen relativen Grad an Selbstständigkeit bewahren.
Hier liegt der Fokus auf altersgerechter Unterstützung, etwa durch ambulante Pflege oder präventive Angebote, um Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten.

80 Jahre und älter
Diese Gruppe umfasst die hochaltrigen Pflegebedürftigen, die die höchste altersspezifische Pflegeprävalenz aufweist. Die Pflegebedürftigkeit steigt auch innerhalb dieser Altersgruppe stark an, was eine intensivere Betreuung, wie stationäre Pflege oder umfassende häusliche Pflege, erforderlich macht.

Kernindikator 1 Einwohnerinnen und Einwohner (EW) nach Altersgruppe

Zweck und Aussagehalt der Kennzahl

Die Altersstruktur der Bevölkerung liefert Informationen über die Anzahl der Menschen in den verschiedenen Altersgruppen und zeigt, wie sich deren Anteil innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren prozentual verändert hat. Darüber hinaus geben die Abweichungen der bezirklichen Anteile der Altersgruppen – gemessen in Prozentpunkten – vom jeweiligen Berliner Wert Hinweise auf demografische Besonderheiten

Datenquellen

Amt für Statistik Berlin Brandenburg: Einwohnerregisterstatistik

Periodizität der Verfügbarkeit der Daten

  • halbjährlich zum 30. Juni und 31. Dezember
  • Für die Kernindikatoren der Pflege-Bezirken wurde der 31.12. des angegebenen Jahres als Stichtag verwendet

Kernindikator 2 Pflegebedürftige nach Altersgruppe

Zweck und Aussagehalt der Kennzahl

Da Pflege- und Betreuungsleistungen je nach Altersgruppe unterschiedliche und spezifische Aspekte aufweisen, ist eine angemessene Differenzierung erforderlich. “Pflegebedürftige nach Altersgruppe” bezieht sich auf die Einteilung der pflegebedürftigen Bevölkerung in vier Altersgruppen: unter 15 Jahre, 15 bis unter 65 Jahre, 65 bis unter 80 Jahre sowie 80 Jahre und älter. Diese Einteilung ermöglicht es, den Pflegebedarf nach Altersgruppen zu analysieren. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt „Altersgruppen”.

Datenquellen

Amt für Statistik Berlin Brandenburg: Pflegestatistik
© SAHRA-Plattform und AOK Nordost

Periodizität der Verfügbarkeit der Daten

  • Pflegestatistik: Alle zwei Jahre
  • SAHRA bietet für den Zeitraum 2017 bis 2023 eine jährliche Auswertung.

Kernindikator 3 Altersspezifische Pflegeprävalenz

Zweck und Aussagehalt der Kennzahl

Der Begriff “altersspezifische Pflegeprävalenz” beschreibt den Zusammenhang zwischen dem Alter einer Person und der Wahrscheinlichkeit, dass sie pflegebedürftig ist (Behrendt et al., 2024, S.8: Pflegeprävalenzen und Inanspruchnahme in der räumlichen Verortung). Dabei wird untersucht, wie häufig oder in welchem Maße Pflegebedürftigkeit in unterschiedlichen Altersgruppen auftritt. Die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden, steigt mit dem Alter. Daher haben die älteren Bevölkerungsgruppen (65 bis unter 80 Jahre und 80 Jahre und älter) eine besondere Relevanz für die Pflegestrukturplanung.

Berechnung

Die altersspezifische Pflegeprävalenz wird als Anteil pflegebedürftiger Menschen an der Gesamtbevölkerung (hier: Einwohnerinnen und Einwohner) in der jeweiligen Altersgruppe berechnet.

Datenquellen

Amt für Statistik Berlin Brandenburg: Pflegestatistik
© SAHRA-Plattform und AOK Nordost

Periodizität der Verfügbarkeit der Daten

  • Pflegestatistik: Alle zwei Jahre, Einwohnerregisterstatistik jährlich.
  • SAHRA bietet für den Zeitraum 2017 bis 2023 eine jährliche Auswertung.

Kernindikator 4 Pflegebedürftige nach Pflegegrad

Zweck und Aussagehalt der Kennzahl

“Pflegebedürftige nach Pflegegrad” beschreibt die Einteilung von pflegebedürftigen Menschen in verschiedene Pflegegrade, die durch die Begutachtung des Medizinischen Dienstes festgelegt werden. Die Pflegegrade bestimmen den Grad der Pflegebedürftigkeit einer Person, basierend auf ihrem individuellen Bedarf an Unterstützung und Betreuung. (BMG, 2025, Pflegebedürftigkeit)

Pflegegrade im Überblick:
Pflegegrad 1: Personen mit geringem Unterstützungsbedarf, die dennoch Hilfe im Alltag benötigen.
Pflegegrad 2: Personen mit erheblicher Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, die regelmäßig Unterstützung benötigen.
Pflegegrad 3: Personen mit schwerer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, die umfassendere Pflegeleistungen erfordern.
Pflegegrad 4: Personen mit schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, die intensive Pflege benötigen.
Pflegegrad 5:Personen mit schwerster Beeinträchtigung und besonderen Pflegebedarfen, z.B. Menschen mit besonderen Herausforderungen wie schwerster Demenz.

Datenquellen

Amt für Statistik Berlin Brandenburg: Pflegestatistik
© SAHRA-Plattform und AOK Nordost

Periodizität der Verfügbarkeit der Daten

  • Jährlich ab 2017

Kernindikator 5 Hilfe zur Pflege

Zweck und Aussagehalt der Kennzahl

Unter “Hilfe zur Pflege” versteht man finanzielle und praktische Unterstützungsleistungen, die vom Staat bereitgestellt werden, um pflegebedürftigen Menschen zu helfen, deren eigene finanzielle Mittel in Kombination mit den Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, den vorhandenen Pflegebedarf zu decken. Diese Hilfe ist im Kapitel 7 SGB XII geregelt und setzt einen Antrag beim Sozialhilfeträger mit anschließender Bedarfs- und Einkommensprüfung voraus.

Unter diesem Indikator werden zwei Kennzahlen dargestellt: Zum einen die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zur Pflege und zum anderen das Volumen der Ausgaben in der Hilfe zur Pflege in einem Kalenderjahr. Der Indikator gibt an, wie groß der zusätzliche Unterstützungsbedarf durch die Sozialhilfe ist.

Die in einzelnen Bezirken vorliegenden Bearbeitungsrückstände wirken sich auch auf das bezirkliche Mengen- und Kostengerüst aus, da Fallkosten erst mit Zeitverzug gezahlt und gebucht werden.

Datenquellen

In beiden Fällen stammt die Informationsquelle aus dem ‚Sozialinformationssystem‘ der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (SENASGIVA) Sozialhilfestatistik.

  • Empfänger/innen von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII in Berlin außerhalb von und in Einrichtungen nach ausgewählten Merkmalen‘
  • Ausgaben und Einnahmen gemäß SGB XII in Berlin und den Berliner Bezirken nach ausgewählten Merkmalen (Stand: 31.12.2023)‘. Die Tabellen enthalten die bis zum Stichtag kumulierten Jahresbeträge.

Periodizität der Verfügbarkeit der Daten

  • Empfängerstatistik nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII – monatlich.
  • Statistik zu den Ausgaben und Einnahmen nach dem SGB XII – Jährlich
  • Der Kernindikator 5 basiert auf Daten mit Stand vom 31.12.2023

Kernindikator 6 Versorgung nach Einrichtungsart

Zweck und Aussagehalt der Kennzahl

Indikator 6 verfolgt das Ziel, einen Überblick über die pflegerische Infrastruktur in Berlin zu geben. Zu diesem Zweck wird die Anzahl der Einrichtungen nach Art ihres Angebots dargestellt.

Stationäre Einrichtungen
Die Pflegestatistik unterscheidet zwischen vollstationärer und teilstationärer Pflege. Zur vollstationären Pflege zählen sowohl die Dauerpflege als auch die Kurzzeitpflege. Die teilstationäre Pflege umfasst die Tages- und Nachtpflege.

Wichtig: Die Summe der vollstationären und teilstationären Einrichtungen entspricht nicht zwingend der Gesamtzahl der stationären Einrichtungen, da es bei der Zuordnung zu Überschneidungen bzw. Doppelzählungen kommen kann.

Ambulante Pflege- und Betreuungsdienste
Die ambulanten Pflege- und Betreuungsdienste stellen einen wichtigen Bestandteil der Versorgungsinfrastruktur dar. Obwohl sie keine eigenen Einrichtungen darstellen, wird die Anzahl der Standorte der Dienste je Bezirk ausgewiesen. Ambulante Dienste können über die Bezirksgrenzen hinweg versorgen.

Pflege-Wohngemeinschaft (Pflege-WG)
Pflege-WG sind keine Einrichtungen gemäß SGB XI und werden in der gesetzlichen Pflegestatistik nicht als eigenständige Kategorie erfasst. Sie werden daher in den Bezirksprofilen separat ausgewiesen.
Das Berliner Wohnteilhabegesetz unterscheidet zwischen selbst- und anbieterverantworteten Pflege-WG. In Berlin gibt es kaum selbstverantwortete Pflege-WG. Aufgrund ihrer Bedeutung für die pflegerische Versorgung wird die Anzahl entsprechender Gemeinschaften dargestellt.
Die zuständige Aufsichtsbehörde ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo).

Datenquellen

  • Stationäre Einrichtungen und Ambulante Pflege- und Betreuungsdienste – Amt für Statistik Berlin Brandenburg: Pflegestatistik
  • Pflege-WG Landesamt für Gesundheit und Soziales -Heimaufsicht

Periodizität der Verfügbarkeit der Daten

  • Pflegestatistik – Alle zwei Jahre
  • Pflege-WG – jährlich

Kernindikator 7 Versorgung nach Einrichtungsart und Plätzen

Zweck und Aussagehalt der Kennzahl

Mit der “Versorgung nach Einrichtungsart und Plätzen” in den jeweiligen Bezirken wird die Anzahl und Verteilung der Pflegeplätze in verschiedenen Pflegeeinrichtungsarten dargestellt.

Datenquellen

  • Stationäre Einrichtungen und Ambulante Pflege- und Betreuungsdienste – Amt für Statistik Berlin Brandenburg: Pflegestatistik
  • Pflege-WG Landesamt für Gesundheit und Soziales -Heimaufsicht

Periodizität der Verfügbarkeit der Daten

  • Pflegestatistik – Alle zwei Jahre
  • Pflege-WG – jährlich

Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege

Abteilung Pflege