Pflegeausbildung in Teilzeit

Definition

Teilzeitausbildung ist eine wochenstundenreduzierte Ausbildung mit einer Höchstdauer von 5 Jahren.

Die Teilzeitausbildung soll der besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf dienen.
Auszubildende mit z. B. familiären Sorgeverpflichtungen oder anderweitigen persönlichen Gründen, haben besondere Bedarfe an zeitlichen und finanziellen Ressourcen.
Hinsichtlich der zeitlichen Ressourcen ermöglicht die Teilzeitausbildung, durch die Streckung der Ausbildungszeit auf fünf Jahre, eine wöchentliche Stundenreduzierung, so dass z. B. die Betreuung von Kindern oder Angehörigen ermöglicht werden kann.

Hinsichtlich der finanziellen Ressourcen besteht die Möglichkeit für Personen, die bisher als Hilfskräfte in der Pflege tätig waren, gemeinsam mit dem bisherigen Arbeitsgeber eine BA-geförderte Pflegeausbildung in Vollzeit durchzuführen. Dadurch kann die Lücke zwischen bisherigem Arbeitsgehalt und zukünftigem Ausbildungsgehalt ausgeglichen werden.

Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber bzw. Auszubildende

Hinweis zur berufsbegleitenden Ausbildung:
Eine berufsbegleitende Ausbildung, wie sie bisher in der Altenpflegeausbildung ausgeübt wurde, ist aufgrund der neuen besonderen Strukturierung der Pflegeausbildung nicht mehr möglich. Für Pflegehilfskräfte, die sich ohne Gehaltseinbußen weiterqualifizieren wollen, steht durch die Bundesagentur für Arbeit geförderte Pflegeausbildung (BA-geförderte Pflegeausbildung) zur Verfügung.

Lernort Stunden Wochen bei 30h Wochen bei 25h
Orientierungseinsatz 400 13,3 16
Stationäre Langzeitpflege 400 13,3 16
Ambulante Langzeitpflege 400 13,3 16
Pädiatrie 120 4 4,8
Akutbereich 400 13,3 16
Psychiatrie 120 4 4,8
Vertiefung 500 16,6 20
Freie Vertiefung 160 5,3 6,4
Wochen der praktischen Ausbildung (4 Jahre) 2.500 83,1 100
Wochen Lernort Theorie (4 Jahre) 2.100 70 84
Urlaub – Wochen (4 Jahre) 24 24
Wochen gesamt (4 Jahre) 177,1 208
Wochen pro Jahr 44,25 52