Förderung von Modellvorhaben nach §§ 123, 124 SGB XI im Land Berlin

1 Ziele und Förderschwerpunkte

Die Modellvorhaben nach §§ 123, 124 SGB XI leisten einen Beitrag zur Stärkung der pflegerischen Versorgung, indem sie neue Ansätze entwickeln, Transparenz schaffen und bestehende Strukturen sinnvoll ergänzen. Gleichzeitig sollen Erkenntnisse darüber gewonnen werden, unter welchen Voraussetzungen erfolgreiche Maßnahmen in die Regelversorgung überführt werden können. Eine wissenschaftliche Begleitung und Evaluation der Projekte sind daher verpflichtend.

Im Land Berlin werden Vorhaben gefördert, die sich einem der folgenden Schwerpunkte zuordnen lassen:

  1. Aufbau sorgender Gemeinschaften
  2. Prävention von und bei Pflegebedürftigkeit
  3. Digitale Vernetzung zur Optimierung von Versorgungsprozessen

Die Förderschwerpunkte und fachlichen Anforderungen orientieren sich an den bundesweiten Vorgaben des GKV-Spitzenverbandes und sind in den Dokumenten „Anforderungen an die Projektskizze“ sowie „Fachliche Förderschwerpunkte und Bewertungskriterien“ näher beschrieben (siehe 5).

2 Förderverfahren

Interessierte Träger und Akteure sind eingeladen, sich mit einer Projektskizze im Rahmen des Förderaufrufs zu bewerben. Das Auswahlverfahren ist zweistufig ausgestaltet:

Stufe 1: Interessenbekundungsverfahren

  • Einreichung der Projektskizzen durch Interessenten (Interessensbekundung)
  • Fachlich-inhaltliche Prüfung der Projektideen durch die Fördermittelgeber
  • Entscheidung über die Förderwürdigkeit und Aufforderung zur Antragsstellung

Stufe 2: Prüfung der Zuwendungsanträge und Bewilligung

  • In Stufe 1 ausgewählte Projektträger stellen Zuwendungsanträge beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso)
  • Prüfung der Zuwendungsunterlagen durch das Lageso
  • Erstellung der Zuwendungsbescheide und Förderzusagen

3 Anforderungen und Pflichten

  • Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation:
    Jedes Modellvorhaben muss extern wissenschaftlich begleitet und evaluiert werden
  • Finanzielle Rahmenbedingungen:
    Die Förderung ist zunächst bis Ende 2027 gesichert. Eine Verlängerung ist abhängig von der Verfügbarkeit weiterer Mittel im Landeshaushalt. Der Förderzeitraum endet gemäß § 123 SGB XI Ende 2029.
  • Transparenz und Nachweispflicht:
    Die Zuwendungsempfänger müssen Berichte über den Stand und die Ergebnisse des Projekts vorlegen (Zwischenbericht und Evaluation).

4 Fristen und Bewerbung

Interessenten reichen ihre aussagekräftigen Unterlagen zur Interessenbekundung spätestens bis zum 21.08.2026 ein. Diese sind ausschließlich per E-Mail zu richten an modellvorhaben123@senwgp.berlin.de

Es können nur Interessenbekundungen berücksichtigt werden, die vollständig und fristgerecht in dem oben genannten Postfach eingegangen sind sowie die formellen und inhaltlichen Vorgaben erfüllen. Für die Projektbeschreibung sind die Anforderungen an die Projektskizze zu beachten. Anhand dieser wird die Bewertung des Vorhabens vorgenommen. Die Bewerbungsunterlagen müssen selbsterklärend verfasst sein und sollten eine Beurteilung ohne weitere Informationen/Nachfragen zulassen. Das Vorhaben sollte aussagekräftig beschrieben werden. Dabei muss das in der Projektbeschreibung dargestellte Vorhaben in sich schlüssig und nachvollziehbar sein. Die Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein und das Vorhaben muss sich an den wesentlichen Zielen der Förderung/Förderschwerpunkte orientieren. Zudem müssen die Projekte Transferpotential aufweisen und nachhaltig sein.

5 Kontakt und weitere Informationen

Weitere Informationen und Unterlagen zum Förderaufruf sowie die erforderlichen Formulare stehen auf der Website der Senatsverwaltung zum Download bereit:

  • Anlage 1 Anforderung an die Projektskizze

    PDF-Dokument (58.9 kB)

  • Anlage 2 Förderschwerpunkte und Bewertungskriterien

    PDF-Dokument (84.8 kB)

Für Fragen zum Förderverfahren stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter: modellvorhaben123@senwgp.berlin.de

FAQs

  • Wie kann ich mich bewerben?

    Bitte reichen Sie Ihre Interessensbekundung unter folgender E-Mail-Adresse ein:
    modellvorhaben123@senwgp.berlin.de

    Beachten Sie bei der Antragstellung die Hinweise in den Dokumenten Projektskizze und Förderschwerpunkte.

  • Wie läuft die Projektauswahl ab?

    Interessierte bewerben sich bis zum 21.08.2026 anhand einer Interessensbekundung (Unterlagen siehe Anlage).

    Die eingereichten Projektideen werden von den Fördermittelgebern bis Mitte Oktober 2026 geprüft. Eine Jury des Landespflegeausschusses Berlin (LPA) berät die Fördermittelgeber.

    Positiv beschiedene Projekte können über die Plattform FAZIT einen Zuwendungsantrag beim Landesamt für Gesundheit und Soziales – Lageso stellen.
    Zuwendungsbereich – Berlin.de

  • Was sind Zuwendungen?

    Fördermittel für die Modellvorhaben werden seitens des Landes Berlin als Projektförderung nach §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) bewilligt.

    Zuwendungen sind freiwillige staatliche Leistungen an externe Träger (z. B. gemeinnützige Organisationen), die bestimmte Zwecke erfüllen. Sie werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt und müssen zweckgebunden entsprechend dem Zuwendungsbescheid verwendet werden.
    Zuwendungsbereich – Berlin.de

    Die soziale Pflegeversicherung und die private Pflegepflichtversicherung beteiligen sich an den Fördermitteln des Landes in gleicher Höhe (Kofinanzierung). Dafür stehen Mittel aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung zur Verfügung.

  • Bin ich antragsberechtigt?

    Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, z. B. Vereine, Genossenschaften, Stiftungen, Kapitalgesellschaften (AV zu § 44 LHO Berlin). Natürliche Personen sind nicht antragsberechtigt. Voraussetzung ist, dass die Anforderungen des Förderaufrufs sowie die zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden.

  • Was ist während des Förderzeitraums zu beachten?
    1. Für die Projektdurchführung gelten die Grundsätze des Berliner Zuwendungsrechts und die Empfehlungen des GKV Spitzenverbands.
    1. Während der Projektdurchführung, spätestens zur Hälfte der Laufzeit des Modellvorhabens (Gesamtdauer längstens bis 31.12.2029), ist ein Zwischenbericht (Teil der Evaluation) anzufertigen und einzureichen.
    1. Nach Projektende ist der Träger verpflichtet innerhalb einer Frist von 6 Monaten einen Abschlussbericht (Teil der Evaluation) an die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege (SenWGP) zu senden.
    1. Die SenWGP führt Erfolgskontrollen anhand der regelmäßig zu erstellenden Sachberichte durch.
    1. Das Lageso prüft die sachgemäße Verwendung der Fördergelder und setzt die Fördermittelgeber darüber in Kenntnis.
  • Was gehört in die Evaluation?

    Die Evaluation soll zeigen, ob das Modellvorhaben dauerhaft in die Regelversorgung übernommen werden kann. Dazu sind in der Interessensbekundung folgende Angaben zu machen: Höhe der geschätzten Evaluationskosten, mögliche Kooperationspartner für die Evaluation, Evaluationsfragen/-ansätze im Projekt. Das Evaluationskonzept wird dann im Austausch mit den Fördermittelgebern geschärft und bis zur Antragstellung beim Lageso konkretisiert.

  • Welche Förderschwerpunkte gibt es?
    1. Aufbau sorgender Gemeinschaften: Modellvorhaben, die quartiersbezogene Unterstützungsstrukturen für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen aufbauen oder erweitern.
    2. Prävention von und bei Pflegebedürftigkeit: Modellvorhaben, die darauf abzielen, bei bereits pflegebedürftigen Personen (Pflegegrad 1-5) den Pflegebedarf zu stabilisieren, zu mindern oder einer Verschlechterung entgegenzuwirken.
    3. Digitale Vernetzung zur Optimierung von Versorgungsprozessen: Modellvorhaben, die durch digitale Plattformen und Vernetzungslösungen die Transparenz, Koordination und Zugänglichkeit von Pflegeangeboten verbessern.

    Eine ausführliche Beschreibung der Förderschwerpunkte findet sich in den Hinweisen zu Förderschwerpunkten (Siehe 1 Ziele und Förderschwerpunkten.)

  • Wie hoch ist die Förderung?

    Die Fördersumme für Modellvorhaben nach §§ 123, 124 SGB XI beträgt insgesamt 200.000 EUR pro Jahr. Die Aufteilung der Mittel auf die einzelnen Modellvorhaben ist dabei abhängig von der Anzahl und Höhe der Einzelförderungen. Das heißt, alle positiv beschiedenen Projekte werden aus dieser Gesamtsumme bedient.

    Im Rahmen der Förderung ist grundsätzlich ein angemessener Eigenanteil durch den Projektträger zu erbbringen. Dieser kann beispielsweise durch anrechenbare Eigenleistungen (z.B. für die Evaluation) erbracht werden.

  • Wie umfangreich ist die Projektlaufzeit?

    Die Projektlaufzeit endet spätestens am 31.12.2029 (gemäß § 123 SGB XI). Eine Förderung über 2027 hinaus ist abhängig von der Haushaltslage. Im Jahr 2029 erfolgt die Kofinanzierung aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung ausschließlich durch nicht durch Berliner Projekte ausgeschöpfte Mittel des Jahres 2028 (die Kofinanzierung richtet sich nach dem Königsteiner Schlüssel und beträgt für das gesamte Bundesgebiet 30 Millionen Euro je Kalenderjahr bis 2028).

Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege

Abteilung Pflege