Die Modellvorhaben nach §§ 123, 124 SGB XI leisten einen Beitrag zur Stärkung der pflegerischen Versorgung, indem sie neue Ansätze entwickeln, Transparenz schaffen und bestehende Strukturen sinnvoll ergänzen. Gleichzeitig sollen Erkenntnisse darüber gewonnen werden, unter welchen Voraussetzungen erfolgreiche Maßnahmen in die Regelversorgung überführt werden können. Eine wissenschaftliche Begleitung und Evaluation der Projekte sind daher verpflichtend.
Im Land Berlin werden Vorhaben gefördert, die sich einem der folgenden Schwerpunkte zuordnen lassen:
- Aufbau sorgender Gemeinschaften
- Prävention von und bei Pflegebedürftigkeit
- Digitale Vernetzung zur Optimierung von Versorgungsprozessen
Die Förderschwerpunkte und fachlichen Anforderungen orientieren sich an den bundesweiten Vorgaben des GKV-Spitzenverbandes und sind in den Dokumenten „Anforderungen an die Projektskizze“ sowie „Fachliche Förderschwerpunkte und Bewertungskriterien“ näher beschrieben (siehe 5).