Rückkauf der BWB-Anteile

Springbrunnen vor dem Roten Rathaus

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat am 25.10.12 dem Erwerb des RWE-Anteils an der Berlinwasser Gruppe zugestimmt. Mit Durchführung der Transaktion hat das Land Berlin seine wirtschaftliche Beteiligung an der Berlinwasser Gruppe von 50,1% auf 75,05% erhöht. Die Finanzierung des Rückkaufs kann auch bei der geplanten Senkung der Wasserpreise gemäß Koalitionsbeschluss ohne Belastung des Haushalts aus den Berliner Wasserbetrieben heraus erfolgen.

Dem Erwerb vorausgegangen sind fast zweijährige Verhandlungen mit der RWE AG. Vor dem Hintergrund des erfolgreichen Volksentscheides zur Offenlegung der Wasserverträge war es ein Anliegen des Senats, dem Wunsch der Berlinerinnen und Berliner nach einer Rekommunalisierung der Berlinwasser Gruppe zu entsprechen.

Rückkauf

Zu einem Kaufpreis von 618 Mio. Euro erwirbt das Land Berlin den 50%igen Geschäftsanteil der RWE Aqua GmbH an der RVB.

Die Transaktion erfolgt rückwirkend zum 01.01.2012, so dass dem Land Berlin der anteilige Gewinn für das Jahr 2012 zusteht. Dafür erhält RWE eine Verzinsung in Höhe von rd. 30 Mio. € und weitere Ausgleichszahlungen in Höhe von rd. 9,3 Mio. €.

Mit der Transaktion erhöht das Land Berlin seine wirtschaftliche Beteiligung an der Berlinwassergruppe von 50,1% auf 75,05%. Davon unberührt bleiben die Vereinbarungen des Landes mit dem Anteilseigner Veolia, die im Rahmen des Konsortialvertrages mit seinen insgesamt 6 Nachtragsvereinbarungen bestehen.

Finanzierung

Die Finanzierung des Rückkaufs kann ohne Belastung des Haushalts aus den Berliner Wasserbetrieben heraus erfolgen. Hilfreich sind dabei die günstigen Refinanzierungskonditionen des Landes, die im Langfristbereich zurzeit bei rd. 2,6 Prozent liegen. Die Refinanzierung ist auch im Falle einer Senkung der Wasserpreise gemäß Verfügung des Bundeskartellamts gesichert. Die Transaktion selbst hat keinen unmittelbaren Einfluss auf die Entwicklung der Wasserpreise, da Kredit und Tilgung nicht in die Wasserpreiskalkulation eingehen dürfen.

Transparenz

Teil des Verhandlungsergebnisses mit RWE ist, dass der Kaufvertrag gemäß der §§ 1 und 2 des Offenlegungsgesetzes veröffentlicht werden darf. Die bestehenden Verträge mit Veolia, in die das Land Berlin anstelle von RWE eintritt, unterliegen dagegen wie bisher der Vertraulichkeit, es sei denn, Veolia stimmt der Veröffentlichung zu.