Drucksache - 0636/XX
Sachverhalt:
Das Bezirksamt hat den Bezirksverordneten der BVV Reinickendorf mitgeteilt, dass einem CDU-Antrag auf Einrichtung von Parkbuchten zu Lasten des Gehwegs vor der Bäckerei Laufer in der Heinsestraße nicht entsprochen werden kann, weil die finanziellen Aufwendungen für die Einrichtung solcher Parkbuchten in keinem Verhältnis für die Gewinnung von drei Parkplätzen stehen. Bislang gilt vor der Bäckerei ein eingeschränktes Halteverbot, das einen Einkauf verbietet. Dennoch wird dort geparkt. Zudem wird an dem abgesenkten Fußgängerüberweg, der durch Markierungen auch Sehbehinderten die Querung der Heinsestraße erleichtert, unzulässigerweise geparkt. Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit, insbesondere für Fußgänger und Radfahrer, sowie der Durchfahrtsmöglichkeit der Feuerwehr im Einsatzfall, sollte ein längeres Parken effektiver als bisher verhindert werden.
Beschlussvorschlag:
Das Bezirksamt wird ersucht, durch geeignete Maßnahmen, etwa eine kurzzeitig intensive Begehung durch das Ordnungsamt, sicherzustellen, dass in der Heinsestraße
• das eingeschränkte Halteverbot vor der Bäckerei an der Ecke Backnanger Str., sowie • das allgemein geltende, absolute Halteverbot an dem nördlich anschließenden Fußgängerüberweg, der barrierefrei und mit Blindenleitstreifen ausgestattet ist, eingehalten wird.
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