Drucksache - 1296/XIX
Sachverhalt:
Die Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf von Berlin beschließt:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Menschen, die sich in einer berufsbegleitenden pädagogischen Ausbildung befinden oder eine Zusage für eine solche Ausbildung haben, zukünftig bis zum Ende des 1. Ausbildungsjahres mit maximal 25 %, im 2. Jahr bis zu 50 % und im 3. Jahr bis zu maximal 75 % auf den Personalschlüssel der ausbildenden Einrichtung (Praxisstelle) angerechnet werden.
Berlin, den 08.06.2016
_________________________________________ Dr. Hinrich Lühmann (Bezirksverordnetenvorsteher)
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